Bankrecht: grenzüberschreitende Zahlungsmeldungen

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Nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind aus dem Ausland eingehende oder ins Ausland ausgehende Zahlungen an die Deutsche Bundesbank zu melden. 

Vornahme der Meldungen an die Bundesbank bei grenzüberschreitenden Tätigkeit in folgenden Fällen:

 - Barzahlungen

 - Überweisungen 

- Aufrechnungen und Verrechnungen -

 - das Einbringen von Sachen und Rechten in Unternehmen, Zweigniederlassungen und         Betriebsstätten 

-  Zahlungen mittels Lastschrift, Scheck und Wechsel 

- Belastungen aus Akkreditiven und Dokumenteninkasso  

Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu Ihrem Fall. 

Wir beraten und vertreten seit mehr als 18 Jahren als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken / Sparkasse sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen, Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets - von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen.

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Konzeptionelle Beratung und Umsetzung von alternativen Finanzierungskonzepten ohne Banken (z.B. Crowdfunding, partiarische Darlehen, Genussrechte)“Anlagebetrug / Grauer KapitalmarktGeschlossene Fonds (z.B. Immobilienfonds, Filmfonds, Medienfonds, Umweltfonds, Lebensversicherungsfonds, Schifffonds, Dachfonds)Schrottimmobilien(atypisch) stille BeteiligungenGenussscheinePartiarische Darlehen / NachrangdarlehenSwap-GeschäfteZertifikate / Anleihen / InhaberschuldverschreibungenVermögensverwaltungWiderspruch / Rücktritt bei Lebensversicherungsverträgen und RentenversicherungsverträgenCFDs und binäre Optionen

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