Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Anforderungen und Chancen für Unternehmen 2025
- 6 Minuten Lesezeit

Seit 2025 stellt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) neue Anforderungen an Unternehmen. Produkte, Dienstleistungen und digitale Angebote müssen nun barrierefrei gestaltet werden – andernfalls drohen Sanktionen und Reputationsverluste.
Für Unternehmer bedeutet das: Sie müssen nicht nur gesetzliche Vorgaben einhalten, sondern auch ihre Prozesse, Webseiten und Produkte anpassen. Diese Veränderungen erfordern Zeit, Know-how und klare Strategien, um Risiken zu vermeiden.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen effizient und rechtssicher umzusetzen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde eingeführt, um die Barrierefreiheit in der EU zu fördern und Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Es basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882, dem sogenannten „European Accessibility Act“, und wurde in Deutschland umgesetzt, um die Vorgaben dieser Richtlinie in nationales Recht zu übertragen.
Hintergrund und rechtlicher Rahmen
Das BFSG zielt darauf ab, Barrieren abzubauen und einheitliche Standards für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen zu schaffen. Es umfasst unter anderem digitale Angebote wie Webseiten und Apps, Geldautomaten, Terminals sowie bestimmte Dienstleistungen in den Bereichen Verkehr, Finanzen, E-Commerce und Telekommunikation.
Wer ist betroffen?
Das BFSG betrifft vor allem Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen in der EU anbieten, darunter:
- Hersteller, Händler und Importeure von Produkten wie Terminals, Automaten oder elektronischen Geräten.
- Anbieter von Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen E-Commerce, Finanzdienstleistungen, Verkehr und Telekommunikation.
- Betreiber von digitalen Plattformen, Webseiten und Apps.
Auch öffentliche Stellen können von den Vorgaben betroffen sein, wenn sie Dienstleistungen bereitstellen, die unter das Gesetz fallen.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie bis zur Umsetzungsfrist sicherstellen müssen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen. Andernfalls drohen Sanktionen, die von Bußgeldern bis zu Schadensersatzansprüchen reichen können.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, die neuen Vorgaben rechtssicher und effizient umzusetzen und Ihre Prozesse auf die Anforderungen des BFSG auszurichten.
Checkliste: Sind Sie auf das BFSG vorbereitet?
Nutzen Sie diese Checkliste, um zu prüfen, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllt:
✅ Produkte: Sind Ihre Geräte und Maschinen barrierefrei nutzbar (z. B. Geldautomaten, Terminals)?
✅ Dienstleistungen: Bieten Sie barrierefreie Lösungen für Ihre Kunden an (z. B. im Bereich Finanzen, E-Commerce oder Verkehr)?
✅ Webseiten und Apps: Entsprechen Ihre digitalen Angebote den Standards der WCAG 2.1?
✅ Prüfnachweise: Können Sie die Barrierefreiheit Ihrer Produkte und Dienstleistungen belegen?
✅ Prozesse: Haben Sie einen Plan, um Barrierefreiheit regelmäßig zu überprüfen und anzupassen?
✅ Mitarbeiterschulung: Ist Ihr Team auf die neuen Anforderungen vorbereitet?
Falls Sie eine dieser Fragen mit "Nein" beantworten, empfehlen wir dringend, Maßnahmen einzuleiten, um Sanktionen oder Haftungsrisiken zu vermeiden. Unsere Kanzlei steht Ihnen dabei zur Seite.
Anforderungen des BFSG an Unternehmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, Barrierefreiheit in ihre Produkte, Dienstleistungen und digitalen Angebote zu integrieren. Dies erfordert umfassende Anpassungen und klare Strategien, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.
Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Konkret bedeutet dies:
- Technische Anpassungen: Geräte wie Geldautomaten, Fahrkartenautomaten oder elektronische Terminals müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Seh- oder Hörbehinderungen genutzt werden können.
- Benutzerfreundliche Gestaltung: Bedienoberflächen und Anleitungen müssen klar verständlich und leicht zugänglich sein.
- Breite Verfügbarkeit: Produkte und Dienstleistungen müssen so angeboten werden, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten gleichermaßen genutzt werden können.
Digitale Barrierefreiheit: Webseiten und Apps
Ein besonderer Schwerpunkt des BFSG liegt auf der digitalen Barrierefreiheit. Unternehmen, die Webseiten oder Apps betreiben, müssen sicherstellen, dass diese den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen. Dazu gehören:
- Konformität mit Standards: Digitale Angebote müssen den Vorgaben der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) entsprechen, insbesondere hinsichtlich Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Wahrnehmbarkeit.
- Nutzerfreundliche Gestaltung: Inhalte wie Texte, Bilder, Videos und Formulare müssen so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen leicht genutzt werden können.
- Technische Umsetzung: Navigation, Kontraste und Alternativtexte müssen den Bedürfnissen aller Nutzer gerecht werden.
Prüf- und Nachweispflichten
Das BFSG verpflichtet Unternehmen nicht nur zur Umsetzung von Barrierefreiheit, sondern auch zur Dokumentation und Nachweisführung.
Dies umfasst:
- Nachweise über Barrierefreiheit: Unternehmen müssen dokumentieren, wie sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, und auf Anfrage Nachweise vorlegen.
- Prüfverfahren: Produkte und Dienstleistungen können durch Behörden oder Dritte überprüft werden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die entsprechenden Anforderungen erfüllen, um Sanktionen zu vermeiden.
- Regelmäßige Aktualisierungen: Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Angebote regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.
Risiken bei Nichteinhaltung
Die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sind verbindlich und unterliegen strengen Kontrollen.
Unternehmen, die die Vorgaben nicht einhalten, setzen sich erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken aus.
Sanktionen und Haftungsrisiken
Ein Verstoß gegen die Anforderungen des BFSG kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen:
- Bußgelder: Behörden können empfindliche Geldstrafen verhängen, wenn Produkte, Dienstleistungen oder digitale Angebote nicht den gesetzlichen Standards entsprechen.
- Schadensersatzansprüche: Betroffene Personen können Unternehmen rechtlich in Anspruch nehmen, wenn ihnen durch fehlende Barrierefreiheit Nachteile entstehen.
- Vertragsstrafen: Geschäftspartner könnten bei Nichterfüllung von Barrierefreiheitsstandards Sanktionen oder Vertragsstrafen geltend machen.
Diese finanziellen Risiken können für Unternehmen erhebliche Auswirkungen haben, insbesondere wenn keine rechtzeitigen Maßnahmen zur Erfüllung der Vorgaben ergriffen wurden.
Auswirkungen auf das Unternehmensimage
Neben den finanziellen Folgen kann eine Nichteinhaltung des BFSG dem Ruf eines Unternehmens erheblich schaden. Barrierefreiheit wird zunehmend als Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung wahrgenommen. Unternehmen, die hier nicht konform sind, riskieren:
- Negative öffentliche Wahrnehmung: Medienberichte über Verstöße oder Beschwerden von Betroffenen können das Vertrauen in die Marke nachhaltig beschädigen.
- Kundenverluste: Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige könnten das Unternehmen meiden, wenn sie sich nicht ausreichend berücksichtigt fühlen.
- Erschwerte Geschäftspartnerschaften: Geschäftspartner könnten die Einhaltung der Barrierefreiheitsvorgaben als Voraussetzung für eine Zusammenarbeit sehen.
Unternehmen, die Barrierefreiheit als Chance begreifen und frühzeitig handeln, können diese Risiken nicht nur vermeiden, sondern sich zugleich als verantwortungsbewusste Marktteilnehmer positionieren.
Wie können Unternehmen sich vorbereiten?
Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfordert eine klare Strategie und gezielte Maßnahmen.
Unternehmen, die sich frühzeitig vorbereiten, können nicht nur Risiken vermeiden, sondern auch die Chancen der Barrierefreiheit optimal nutzen.
Rechtliche Beratung und Prüfung der Prozesse
Der erste Schritt besteht darin, alle bestehenden Produkte, Dienstleistungen und digitalen Angebote rechtlich zu prüfen.
Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie:
- Die Anforderungen des BFSG vollständig verstehen und korrekt umsetzen.
- Schwachstellen und mögliche Rechtsrisiken in ihren Prozessen identifizieren.
- Einen Plan für die Einhaltung der Vorschriften entwickeln, einschließlich der erforderlichen Nachweise und Dokumentationen.
Eine fundierte rechtliche Beratung durch eine Anwaltskanzlei ist hierbei unerlässlich, um die spezifischen Anforderungen für Ihr Unternehmen zu klären.
Technische Umsetzung von Barrierefreiheit
Die technische Umsetzung ist der Kern der Anpassungen. Unternehmen sollten:
- Ihre Webseiten und Apps an die Vorgaben der WCAG 2.1 anpassen (z. B. durch barrierefreie Navigation, Alternativtexte für Bilder, klare Kontraste).
- Produkte wie Terminals, Automaten oder Geräte barrierefrei gestalten.
- Regelmäßige Tests durchführen, um sicherzustellen, dass alle Anpassungen den Standards entsprechen.
Schulung von Mitarbeitern
Barrierefreiheit ist nicht nur eine technische oder rechtliche Frage – auch die Mitarbeiter müssen für das Thema sensibilisiert werden. Unternehmen sollten:
- Schulungen anbieten, um Mitarbeitern die gesetzlichen Anforderungen und deren Umsetzung zu erklären.
- Verantwortliche benennen, die die Einhaltung der Barrierefreiheitsvorgaben überwachen.
- Eine offene Unternehmenskultur fördern, in der Barrierefreiheit als Selbstverständlichkeit wahrgenommen wird.
Gut geschulte Mitarbeiter tragen dazu bei, Barrierefreiheit langfristig und nachhaltig im Unternehmen zu verankern.
Wie wir Sie bei der Umsetzung unterstützen können
Die Anforderungen des BFSG sind komplex, doch mit der richtigen Unterstützung können Sie diese Herausforderung souverän meistern. Unsere Kanzlei bietet:
- Individuelle rechtliche Beratung: Wir prüfen Ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse auf Konformität mit dem BFSG.
- Praktische Lösungen: Gemeinsam mit unseren Partnern entwickeln wir Strategien für die technische und organisatorische Umsetzung.
- Rechtssicherheit und Effizienz: Wir helfen Ihnen, alle Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen und mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei noch heute, um ein erstes Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Gemeinsam machen wir Ihr Unternehmen fit für die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes – rechtssicher, effizient und zukunftsorientiert.
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