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Baugenehmigung für Müllcontainer ist rechtmäßig - Nachbarklage zurückgewiesen

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Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat mit einem Urteil vom 09.12.2015, Aktenzeichen 3 K 470/15.NW, entschieden, dass die Baugenehmigung für ein Müllcontainerhaus, die der Beklagte dem Betreiber eines Seniorenwohnheims erteilt hat, die Klägerin nicht in ihren Rechten verletzt.

Im vorliegenden Fall ist das Grundstück der Klägerin im vorderen Bereich mit einem Wohngebäude bebaut, das über 3 m von der Grundstücksgrenze zum südlich unmittelbar benachbarten Grundstück entfernt ist. Auf diesem betreibt die zum Verfahren beigeladene GmbH ein Seniorenwohnheim. Für das Seniorenwohnheim hatte der beklagte Landkreis der Beigeladenen eine Baugenehmigung erteilt. Darin enthalten waren mehrere Nebenbestimmungen zur Abfalllagerung. Weiterhin genehmigte der Beklagte der Beigeladenen auch die Errichtung eines überdachten 7,50 m langen und 5 m breiten Müllgefäßabstellplatzes in einer Entfernung von 4,40 m zur Grundstücksgrenze der Klägerin und von 7,40 m zum Wohngebäude der Klägerin.

Die Klägerin sah sich in diesem Vorhaben in ihren Rechten verletzt und erhob nach erfolglosem Vorverfahren Klage vor dem Verwaltungsgericht. Nach ihrer Ansicht liege ein Verstoß gegen das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot vor.

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts teilte diese Auffassung nicht. Die Klage wurde durch das Gericht abgewiesen.

Nach Ansicht der Richter verstoße die streitgegenständliche Baugenehmigung nicht gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme. Insbesondere könne nach Ansicht des Gerichts die Klägerin nicht mit Erfolg einwenden, die Situierung des Müllcontainerhauses in der Nähe ihres Grundstücks und die damit zusammenhängenden Geruchsbelästigungen seien für sie unzumutbar. Ein Grundstücksnachbar habe nämlich eine Müllsammelstelle in der Nähe der gemeinsamen Grundstücksgrenze als sozialadäquat hinzunehmen Dabei sei es auch zu berücksichtigen, dass Geruchsbelästigungen bei Nutzung ordnungsgemäßer Lagerbehälter ausgeschlossen sein dürften.


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