Bausparkasse Mainz (und andere) muss bis Juni Widerruf von Altkredit akzeptieren

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Die Bausparkasse Mainz, ebenso wie diverse andere Kreditinstitute, hat ihren Altkunden einen rechtlichen Vorteil einzuräumen. Weil Bausparkassen, Sparkassen und Großbanken wie die Deutsche Bank über Jahre hinweg fehlerhafte Widerrufsbelehrungen nutzten, steht tausenden Darlehensnehmern in ganz Deutschland heute noch das Recht zu, ihren alten Darlehensvertrag zu widerrufen. Grundlage dafür ist eine den Verbraucher schützende Regelung aus dem Jahr 2002. Diese sah vor, dass ein Verbraucher, der nur fehler-, beziehungsweise lückenhaft über seine Widerrufsrechte informiert worden ist, seinen Darlehensvertrag unbefristet widerrufen kann. Unverhofft könnten sich einige Darlehensnehmer nun in einer rechtlich vorteilhaften Position wiederfinden. Die Verbraucherzentrale und viele Juristen schätzen die Anzahl an Betroffenen auf rund 80.000.

Widerruf führt regelmäßig zu massiver Ersparnis für Kunden – zum Nachteil der Bausparkasse Mainz

Ein noch bestehendes Widerrufsrecht kann nützlich sein. Auch, wenn der alte Darlehensvertrag bereits abgewickelt, gekündigt oder die Schuld getilgt ist. Der Widerruf führt zu einer unmittelbaren Rückabwicklung des Vertrages. Das bedeutet, dass beide Vertragsparteien die erhaltenen Leistungen zurückgewähren müssen. Der Darlehensnehmer erhält also die gezahlten Raten, Zinsen und Gebühren zurück. Gleichzeitig muss er die Darlehenssumme zurückerstatten. Diese Schuld kann durch einen neuen Kredit beglichen werden. Der Vorteil: Die Zinsen heutzutage sind um einige Prozentpunkte niedriger. Bei einem Immobilienkredit kann diese Differenz in wenigen Monaten schon eine Ersparnis im vierstelligen Bereich erzeugen. Durch den Widerruf kann der Verbraucher sich vom Vertrag lösen, eine Umschuldung vornehmen und gegebenenfalls viel Geld sparen. Dazu kommt, dass Kreditinstitute wie die Bausparkasse Mainz für das „Loslösen“ des Kunden vom Altkredit keine Zahlung verlangen können. Ein Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung, wie sie bei einer Kündigung anfällt, steht der Bank nicht zu.

Verbraucher, die ihren bereits gekündigten Darlehensvertrag widerrufen, erhalten die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück. Kurzum, der Widerruf zahlt sich in jeder Hinsicht aus.

Bausparkasse Mainz verwirrte, anstatt zu belehren

Darlehensnehmer, meist juristische Laien, wissen meist nicht, welche Rechte ihnen bei Abschluss eines Vertrages zustehen. Der Gesetzgeber hat deshalb die Pflicht geschaffen, dass das Kreditinstitut den Verbraucher vollumfänglich und unmissverständlich über seine Widerrufsrechte zu belehren hat. Bei der Bausparkasse Mainz ist zwar eine Belehrung erfolgt, die aber fehler-, lücken- und mangelhaft war. Die Musterbelehrung der Legislative modifizierend, wurde das gesetzliche Deutlichkeitsgebot in den Belehrungen der Bausparkasse Mainz missachtet. Verweise für das Einsetzen der Widerrufsfrist auf den Vertragsabschluss und den Erhalt der gesetzlichen Pflichtangaben gem. §492 sind für Darlehensnehmer verwirrend. Aus der Belehrung selbst hätte hervorgehen müssen, wann die Frist beginnt. Dazu wurden entscheidende Details zu Rechtsfolgen, beispielsweise die Ambivalenz der Rückgewährungsansprüche, unerwähnt gelassen. Die Bausparkasse Mainz glänzte durch mangelnde Präzision, Lücken und verwirrende Formulierungen. Die Widerrufsbelehrungen werden den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht und sind deshalb fehlerhaft.

Ebenso bei anderen Kreditinstituten. Diversen fehlerhaft belehrten Verbrauchern steht deswegen das Recht zu, ihren Darlehensvertrag noch heute zu widerrufen.

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Der Gesetzgeber hat die verbraucherfreundliche Regelung von 2002 im April dieses Jahres nun gekippt. Fortan gilt das Widerrufsrecht für fehlerhaft belehrte Verbraucher nicht mehr unbefristet, sondern nur ein Jahr länger als die vertragliche Widerrufsfrist, die meist 14 Tage beträgt. Sogenannte Altfälle, also all diejenigen, die einen Vertrag zwischen 2002 und 2014 geschlossen haben, können ihren Darlehensvertrag noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen. Um den Widerruf erfolgreich gegenüber dem Kreditinstitut durchsetzen zu können, ist ein Rechtsbeistand unumgänglich.

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