Bausparkassen drängen Bausparer aus gutverzinsten Verträgen

  • 1 Minuten Lesezeit

Den Bausparkassen ist mittlerweile jedes Mittel recht, gutverzinste Bausparverträge zu beenden. Nachdem eine Vielzahl an Bausparkassen Kündigungen zuteilungsreifer Bausparverträge verteilt haben und einige Gerichte dies für nicht rechtmäßig erklärt haben, gibt es nun neue Varianten die Kunden aus gutverzinsten Bausparverträgen zu drängen.

Wie die Verbraucherzentrale Bremen am 9. Februar 2017 veröffentlicht hat, soll die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG aktuell Bausparer (Tarif U, N, M, S, B, F), mit Vertragsbeginn vor dem 1. Januar 1997, dazu auffordern den Regelsparbeitrag zu zahlen oder zu einem Tarif mit geringeren Guthabenzinsen zu wechseln.

Aber nicht nur mit dringend empfohlenem Tarifwechsel versuchen Bausparkassen der Niedrigzinsphase zu entkommen, mittlerweile fordern einige Bausparkasse auch jährliche Servicepauschalen für Altverträge.

Der Grund für das Drängen aus den lohnenswerten Bausparverträgen durch die Bausparkassen ist die aktuelle Niedrigzinsphase. Nach der großen Kündigungswelle versuchen sich die Bausparkassen auch mit anderen Varianten.

Anwaltlicher Rat

Betroffene sollten nicht zu vorschnell reagieren und zunächst anwaltlichen Rat einholen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.

Die Anwaltskanzlei für Anlegerschutz, Bankrecht und Kapitalanlagerecht

Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.ag gerne zur Verfügung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan Finke

Beiträge zum Thema