Bedarf ein Ehevertrag der notariellen Beurkundung?

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RA und Notar Krau

Ein Ehevertrag ist ein Vertrag zwischen zwei Personen, die heiraten wollen oder bereits verheiratet sind, in dem sie die rechtlichen Folgen ihrer Ehe regeln.

Der Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, d.h. er muss von einem Notar aufgesetzt und von den Eheleuten in seiner Gegenwart unterschrieben werden.

Warum ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein.

Zum einen können die Eheleute damit die gesetzlichen Regelungen abändern, die im Falle einer Scheidung gelten würden.

Zum anderen kann ein Ehevertrag dazu dienen, Klarheit über die Vermögensverhältnisse der Eheleute zu schaffen und so Streitigkeiten im Falle einer Trennung vorzubeugen.

Inhalt eines Ehevertrags

In einem Ehevertrag können verschiedene Regelungen getroffen werden, z.B. zum Güterstand, zum Unterhalt oder zum Versorgungsausgleich.

  • Güterstand: Der Güterstand regelt, wie das Vermögen der Eheleute im Falle einer Scheidung aufgeteilt wird. Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. In einem Ehevertrag können die Eheleute aber auch einen anderen Güterstand wählen, z.B. die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft.
  • Unterhalt: Im Falle einer Scheidung kann ein Ehegatte von dem anderen Ehegatten Unterhalt verlangen. In einem Ehevertrag können die Eheleute die Höhe des Unterhalts und die Dauer der Unterhaltspflicht regeln.
  • Versorgungsausgleich: Im Falle einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche der Eheleute ausgeglichen. In einem Ehevertrag können die Eheleute den Versorgungsausgleich ausschließen oder modifizieren.

Formvorschriften

Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden.

Der Notar belehrt die Eheleute über die rechtlichen Folgen des Ehevertrags und stellt sicher, dass der Vertrag den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Kosten

Die Kosten für einen Ehevertrag richten sich nach dem Wert des Vermögens der Eheleute.

Der Notar berechnet seine Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Änderung und Aufhebung eines Ehevertrags

Ein Ehevertrag kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden.

Auch die Änderung oder Aufhebung eines Ehevertrags muss notariell beurkundet werden.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Ein Ehevertrag ist nicht für jedes Ehepaar sinnvoll.

In folgenden Fällen kann ein Ehevertrag jedoch empfehlenswert sein:

  • Große Vermögensunterschiede: Wenn die Eheleute über sehr unterschiedliches Vermögen verfügen, kann ein Ehevertrag dazu dienen, das Vermögen des vermögenderen Ehegatten im Falle einer Scheidung zu schützen.
  • Unternehmer: Wenn ein Ehegatte Unternehmer ist, kann ein Ehevertrag dazu dienen, das Unternehmen im Falle einer Scheidung vor dem Zugriff des anderen Ehegatten zu schützen.
  • Kinder aus früheren Beziehungen: Wenn die Eheleute Kinder aus früheren Beziehungen haben, kann ein Ehevertrag dazu dienen, das Erbe der Kinder zu sichern.
  • Individuelle Bedürfnisse: Die Eheleute können in einem Ehevertrag Regelungen treffen, die ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen.

Fazit

Ein Ehevertrag ist ein komplexes Rechtsinstrument, das sorgfältig geprüft werden sollte.

Es ist ratsam, sich vor dem Abschluss eines Ehevertrags von einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen.

Foto(s): info@rechtsanwalt-krau.de


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