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Beförderung von Fluggepäck: mit Extra-Kosten muss gerechnet werden

  • 2 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion

Flüge galten einst als purer Luxus, heute sind sie durch sogenannte „Billigairlines“ für nahezu jeden erschwinglich. Um Flugreisen aber so günstig anbieten zu können, muss irgendwo gespart werden, zum Beispiel an der kostenlosen Gepäckbeförderung. Das gefällt allerdings nicht jedem, wie ein vom Amtsgericht (AG) München entschiedener Fall zeigt.

Kostenfreie Gepäckbeförderung auf dem Hinflug

Ein Mann aus Köln hatte im Internet über ein Buchungsportal zwei Flugtickets von Berlin nach Tel Aviv gekauft. Die Flug- und Gepäckbestimmungen der Airline gaben zu dem von ihm gebuchten Tarif an, dass jeder Reisende nur ein Handgepäckstück kostenfrei mitnehmen darf.

Für weitere oder größere Gepäckstücke wurde laut den Bestimmungen ein Aufpreis fällig. Trotzdem gaben der Fluggast und seine Begleitung zusammen ein Gepäckstück auf. Das beförderte die Fluggesellschaft auch, und zwar ohne dem Ticketkäufer dafür zusätzliche Kosten zu berechnen.

40 Euro pro Aufgabegepäckstück beim Rückflug

Auf dem Rückflug zwei Wochen später gab nun zusätzlich auch sein Begleiter ein Reisegepäckstück auf. Diesmal aber berechnete die Airline dem Käufer der Flugtickets insgesamt 80 US-Dollar zusätzlich – 40 US-Dollar für jedes der beiden Gepäckstücke.

Der Ticketkäufer war damit nicht einverstanden. Er hielt die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fluglinie für nicht wirksam in den Kaufvertrag einbezogen und klagte auf Rückzahlung der für die Gepäckbeförderung berechneten Zusatzkosten.

Keine Zusicherung kostenfreier Gepäckbeförderung

Das Amtsgericht (AG) München wies die Klage des verärgerten Ticketkäufers ab. Nach Ansicht des Richters können Fluggäste – jedenfalls ohne entsprechende Zusicherung – nicht davon ausgehen, dass sie kostenlos Gepäck zur Beförderung aufgeben können.

Luftfahrtunternehmen müssen für die sichere Beförderung der Fluggäste sorgen. Zusatzdienstleistungen wie Sitzplatzreservierung, Bordverpflegung oder auch Gepäckbeförderung müssen dagegen nur ohne Extrakosten erbracht werden, wenn dies auch vertraglich vereinbart bzw. zugesichert wurde.

Das betrifft nicht nur Billigfluggesellschaften. Auch etablierte Airlines bieten inzwischen oft preisgünstigere Basistarife an, bei denen an Servicedienstleistungen gespart wird, die über die reine Beförderung hinausgehen.

Fazit: Welche Gepäckstücke bei einer Flugreise kostenfrei mitbefördert werden, richtet sich nach dem individuellen Tarif. Dieser sollte daher vor der Buchung sorgfältig ausgewählt werden.

(AG München, Urteil v. 08.01.2016, Az.: 159 C 12576/15)

(ADS)

Foto(s): ©Fotolia.com

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