Behandlungsfehler bei Ellenbogenverletzung – Patient erhält 26.000 Euro Schadensersatz dank Fachanwalt für Medizinrecht
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Eine ärztlicher Behandlungsfehler bei einer Ellenbogenverletzung führte im Fall unserer Mandantin zu 26.000 Euro Schadensersatz als Entschädigung. Die junge Patientin erlitt bei einem Sturz eine Ellenbogenluxation, die von ihrem Orthopäden fehlerhaft versorgt wurde.
Unzureichende Befunderhebung und übermäßige Ruhigstellung der Ellenbogenluxation
Eine Ellenbogenluxation bezeichnet die Ausrenkung des Ellenbogengelenks zwischen Oberarmknochen und den beiden Unterarmknochen. Die Therapie hängt von der Schwere und Art der Verletzung ab. Grundsätzlich kann nach der Reposition des Gelenks eine konservative Behandlung mittels Gips und Ruhigstellung erfolgen. Allerdings sollte eine zu lange Ruhigstellung vermieden werden, da dies zu Fehlheilung und Ellenbogensteife führen kann, die operativ behandelt werden muss. Eine unsachgemäße Behandlung der Ellenbogenverletzung kann daher erhebliche gesundheitliche Folgen haben. Normalerweise beträgt die Heilungsdauer einer Ellenbogenluxation nur wenige Monate.
Im Fall unserer Mandantin unterließ der behandelnde Orthopäde eine gründliche Befunderhebung zur Therapieplanung. Zudem wurde das Gelenk übermäßig lange ruhiggestellt. Dadurch heilte der Ellenbogen falsch, was zu erheblichen Bewegungseinschränkungen und starken Schmerzen führte. Schließlich war eine aufwendige Operation erforderlich, um die entstandene Ellenbogensteife zu behandeln. Der Heilungsprozess zog sich über mehr als zwei Jahre hin – ein Verlauf, der bei korrekter Behandlung vermeidbar gewesen wäre.
Entschädigung für fehlerhaft behandelte Ellenbogenverletzung
Aufgrund der Behandlungsfehler leidet unsere Mandantin nun dauerhaft unter Bewegungseinschränkungen, Schmerzen und Funktionsbeeinträchtigungen. Für die unsachgemäße Behandlung ihrer Ellenbogenverletzung wurde sie dank unseres Teams von spezialisierten Patientenanwälten und Fachanwälten mit einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 26.000 Euro entschädigt.
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