Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Lendenwirbelsäulenoperation, 40.000,- Euro

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Landgericht Kassel – vom 20. Juni 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlgeschlagene Lendenwirbelsäulenoperation, 40.000,- Euro, LG Kassel, Az.: 2 O 1604/14

Chronologie:

Bei dem Kläger bestand ein seit Jahren bekannter Bandscheibenvorfall im Lendenwirbelsäulenbereich. Nach einer traumatischen Verletzung im Kniebereich stellten sich massive Schmerzen im Oberschenkelbereich mit Ausstrahlung in den Bereich des unteren Rückens ein. Der Kläger begab sich sodann in die Behandlung des Beklagten, wo ein operativer Eingriff erfolgte. In der Folge litt der Kläger weiter unter erheblichen Schmerzen und Bewegungseinschränkungen.

Verfahren:

Das Landgericht Kassel hat den Vorfall mittels eines neurochirurgischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Nach den gutachterlichen Ausführungen kam eine falsche Operationsmethode zur Anwendung. Das Landgericht schlug den Parteien sodann einen pauschalen Vergleich über 40.000,- Euro vor, den diese noch widerrufen können.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Auch wenn noch nicht ganz konkret feststeht, welche Gesundheitsschäden auf den vorgeworfenen Behandlungsfehler zurückzuführen sind, schlagen Gerichte gerne zur Vermeidung einer weiteren umfangreichen Beweisaufnahme vor, sich auf eine pauschale Schadensumme zu einigen, so wie im vorliegenden Fall. Die vorgeschlagene Summe entspricht der Abwägung der Gesamtumstände und ist als angemessen anzusehen.


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