Behandlungsfehler: Suizid nach Wochenbettdepression, 30.000,- Euro

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Landgericht Dresden – vom 11. August 2015

Behandlungsfehler: Suizid nach Wochenbettdepression, 30.000,- Euro; LG Dresden, Az. 6 O 1805/12

Chronologie:

Die verstorbene Patientin befand sich aufgrund einer Wochenbettdepression auf einer geschlossenen Station im Hause der Beklagten. Trotz der Einstufung als besonders gefährdet und der Kenntnis um die Suizidgefahr erhielt sie einen Einzelausgang. Diesen nutzte sie, um sich von einem 20 Meter hohen Gerüst hinabzustürzen. Die Eltern der verstorbenen Patientin führen den Rechtsstreit gegen die Klinik.

Verfahren:

Das Landgericht Dresden hat den Vorfall mittels eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens eruieren lassen. Im Ergebnis konstatiert der bestellte Gutachter auf rund 200 Seiten der Behandlerseite gegenüber grober Sorgfaltspflichtverletzungen, die zu dem tragischen Verlauf führten. Die Parteien schlossen daraufhin auf Anraten des Gerichtes einen Vergleich über 30.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Der vom Gericht bestellte Sachverständige begründet in seinem Gutachten sehr ausführlich und präzise, dass bei suizidgefährdeten Patienten eine ganz besondere Sorgfaltspflicht besteht. Wird diese nicht eingehalten, kann es zu derart tragischen Verläufen kommen, wie im vorliegenden Fall, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM fest.


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