Behandlungsfehler: Übersehenes Einsacken eines Wirbelkörperersatzes (Cage) - grober Behandlungsfehler

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Landgericht Ingolstadt - vom 11. Juli 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Übersehenes Einsacken eines Wirbelkörperersatzes (Cage) stellt groben Behandlungsfehler dar, LG Ingolstadt, Az.: 33 O 1193/11

Chronologie:
Der Kläger litt nach einem Motorradunfall unter einer BWK-12-Fraktur mit inkompletter Querschnittslähmung und Blasenentleerungsstörungen. Aufgrund dessen befand er sich bei der Beklagten zur stationären Behandlung und wurde 2010 operiert. Bereits einige Monate später traten bei ihm verstärkt Schmerzen im Rückenbereich auf. Bildgebende Befunde ergaben, dass ein Einsacken des Cages grob fehlerhaft verkannt worden war.

Verfahren:
Der vom Landgericht Ingolstadt involvierte Sachverständige bestätigte, dass das Nichterkennen dieses Einsackens einen groben Behandlungsfehler darstellte. Daraufhin hat das Gericht den Parteien einen Vergleich nahegelegt. Die Schadenposition liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Wenn in einem Arzthaftungsprozess gutachterlich ein grober Behandlungsfehler konstatiert wird, führt das in der Regel dazu, dass der geschädigte Patient das Verfahren gewinnt. Dann stellt sich nur noch die Frage nach der Höhe der Schadenpositionen. Diesbezüglich schlagen Gerichte gerne eine gütliche Einigung vor, um eine weitere eventuell umfangreiche Beweisaufnahme zu vermeiden, meint die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht.

 


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