Behandlungsfehler: Übersehenes Mammakarzinom
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Landgericht Frankfurt/M. - vom 14. Januar 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Übersehenes Mammakarzinom mit eingetretenen Metastasen, LG Frankfurt/M., Az. 2 - 14 O 120/12
Chronologie:
Die Klägerin ertastete einen Knoten in ihrer Brust und begab sich daraufhin in die Praxis der Beklagten, die eine Mammographie veranlasste. Ein vorliegendes Mammakarzinom wurde fehlerhaft nicht diagnostiziert. Die Klägerin musste sich sodann einer Chemotherapie unterziehen. Die verspätete Diagnose verschlechtert das Prognoserisiko.
Verfahren:
Das Landgericht Frankfurt/M. riet den Parteien aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage zu einer vergleichsweisen Erledigung an. Den Streitwert legte das Gericht im sechsstelligen Eurobereich fest.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Verspätete Karzinomdiagnosen stellen einen Standardfall im Bereich des Arzthaftungsrechtes dar. Die durch die verspätete Diagnose entstehenden Schäden sind oftmals gravierend, so RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
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