Behandlungsfehler:Unterlassene MRT-Diagnostik nach Innenmeniskusläsion

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Oberlandesgericht Düsseldorf - vom 12. Dezember 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Unterlassene MRT-Diagnostik nach Innenmeniskusläsion, OLG Düsseldorf, Az. I - 8 U 15/13

Chronologie:
Der Kläger stellte sich in der Gemeinschaftspraxis der Beklagten wegen längerer Zeit bestehender Kniebeschwerden vor. Er erhielt eine Kortison-Injektion und wurde mit weiteren Injektionen therapiert. In der Folgezeit diagnostizierten die Ärzte beim Geschädigten eine Osteomyelitis, die operativ behandelt wurde. Seit dem Vorfall leidet der Kläger an Bewegungseinschränkungen. Der Behandlerseite wird vorgeworfen, eine MRT-Untersuchung fehlerhaft unterlassen zu haben.

Verfahren:
Der Kläger bemühte zunächst die Arzthaftungskammer des Landgerichtes Kleve (Az. 2 O 217/11), die die Klage als unbegründet abwies. Eine Fehlerhaftigkeit der Behandlung könne die Kammer nicht feststellen, hieß es von den befassten Richterinnen. Das sahen der qualifiziert besetzte Arzthaftungssenat am OLG Düsseldorf (ebenso wie die Prozessvertreter des Klägers) jedoch anders und schlug den Parteien einen Vergleich vor. Der Streitwert wurde im deutlich fünfstelligen Eurobereich festgesetzt.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsprozessen ist es oftmals für Patienten unerlässlich, sich qualifizierter anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Sodann ist es aber auch wichtig, auf Gerichte zu stoßen, die sich qualifiziert mit der Materie und dem Behandlungsgeschehen auseinandersetzen. Ist dieses in einer ersten Instanz nicht gewährleistet, muss ein derartiger Fall eben in der Berufungsinstanz entsprechend aufgearbeitet werden, so Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.


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