Fachanwalt für Steuerrecht oder Steuerberater? Wer kann mir helfen?

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Für steuerrechtliche Fragen bieten verschiedene Berater ihre Hilfe an. Darunter sind hauptsächlich Steuerberater, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht.

Die Frage, welcher Berater für Ihr spezielles Problem am besten geeignet ist, ist natürlich ganz individuell zu beantworten. In diesem Artikel will ich daher nur meine Ansicht zum Ausdruck bringen, zu welchen Situationen, welcher Beratertyp in der Regel am besten passt.

Der Steuerberater als dauerhafter Berater des Unternehmers

Die meisten Steuerberater betätigen sich als dauerhafte Berater von Unternehmern bzw. Unternehmen. Dabei übernimmt die Steuerberaterkanzlei in vielen Fällen die Lohnbuchhaltung, die Finanzbuchhaltung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses und die notwendigen Steuererklärungen. Darüber hinaus beantwortet er natürlich einzelne Fragen aus diesen Bereichen und aus dem Steuerrecht insgesamt.

Beispiel

Sie sind Inhaber eines Handwerksbetriebs in Wismar und haben vier Angestellte. Auf Wunsch übernimmt der Steuerberater für Sie die Lohnabrechnung der vier Angestellten sowie die laufende Finanzbuchhaltung der Eingangs- und Ausgangsrechnungen und der monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldung. Er erstellt für das vorangegangene Jahr Ihren Jahresabschluss und die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung.

Heutzutage legen viele Steuerberater Wert darauf, dass der Datenaustausch digital stattfindet. Das hat für beide Seiten den Vorteil, dass eine effizientere Bearbeitung möglich ist. 

Außerdem eröffnet es Möglichkeiten, die Daten so zu speichern, wie es die steuerrechtlichen Vorschriften bestimmen, sodass Sie vor gravierenden Konsequenzen bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt sicher sind.

Schließlich ist durch die Digitalisierung eine zeitnahe Auswertung der Buchführungsdaten möglich. Dadurch wird der Steuerberater in die Lage versetzt, rechtzeitig betriebswirtschaftliche Hinweise zu geben. Sie als Unternehmer können dann entsprechend frühzeitig reagieren. Weiterhin sollten laufende Beratungsgespräche, z. B. zum Jahresabschluss, geführt werden.

Der Fachanwalt für Steuerrecht als Problemlöser

Da – wie bereits beschrieben – die Rechtsanwälte überwiegend keinen Schwerpunkt in der steuerrechtlichen Beratung haben, empfiehlt es sich in der Regel, bei einem konkreten steuerrechtlichen Problem Kontakt zu einem Fachanwalt für Steuerrecht aufzunehmen.

Ein solches steuerrechtliche Problem wird oftmals darin bestehen, dass Sie einen Steuerbescheid erhalten haben, gegen den Sie sich zu Wehr setzen möchten.

Beispiel

Sie sind Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, die in Wismar ein Hotel und Restaurant betreibt. Das Finanzamt Wismar hat bei Ihnen eine Kassennachschau durchgeführt und angebliche Mängel in der Kassenführung festgestellt.

Daraufhin wurde eine steuerliche Außenprüfung eingeleitet. Der Betriebsprüfer stellt ebenfalls Mängel fest und verwirft daher Ihre Buchführung. Anstelle der von Ihnen erklärten Umsätze und Gewinne schätzt er erhebliche Beträge hinzu. Sie erhalten für die GmbH geänderte Steuerbescheide, in denen hohe Steuernachzahlungen und Zinsen festgesetzt werden.

Darüber hinaus hat der Betriebsprüfer eine Mitteilung an das für Steuerstrafsachen zuständige Finanzamt Schwerin wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gemacht. Infolgedessen wird gegen Sie ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.

Dies ist eine Situation, mit der sich typischerweise ein Fachanwalt für Steuerrecht auskennt. Er kann Ihnen helfen, mit Einspruch und Klage gegen die Steuerbescheide vorzugehen und sich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung zu verteidigen.

Gerade beim Vorwurf der Steuerhinterziehung kennt sich ein Anwalt in der Regel besser aus als ein Steuerberater, da er über eine strafrechtliche Ausbildung verfügt. Auch im Einspruchsverfahren und im Klageverfahren vor dem Finanzgericht hat der Fachanwalt für Steuerrecht oft einen geübteren Umgang mit den steuerrechtlichen Verfahrensvorschriften und dem Prozessrecht.

Der doppelt qualifizierte Berater – Rechtsanwalt und Steuerberater

Ein relativ geringer Teil – nur ca. 3 % – der Steuerberater ist gleichzeitig Rechtsanwalt bzw. ein geringer Teil der Rechtsanwälte ist gleichzeitig Steuerberater.

In vielen Situationen kann es jedoch ein erheblicher Vorteil sein, wenn Ihr Berater sowohl als Rechtsanwalt das juristische Wissen einbringen als auch als Steuerberater die steuerlichen Konsequenzen mitbedenken kann.

Besonders zum Tragen kommt die Doppelqualifikation aber auch in anderen Bereichen. Vor allem in verschiedenen Sondersituationen des Unternehmerlebens.

Dies betrifft zum Beispiel die Rechtsformberatung, also z. B. die Frage, ob ein Unternehmen in Form eines Einzelunternehmens, einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG betrieben werden soll.

Beispiel

Sie sind Mitgesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in Güstrow. Zur Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge durch einen Käufer möchten Sie die GmbH in eine GmbH & Co. KG umwandeln.

Hier kann Ihnen insbesondere ein Rechtsanwalt und Steuerberater helfen, sowohl die gesellschaftsrechtlichen als auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten und damit das gewünschte Ergebnis zu erreichen, ohne auf dem Weg dorthin Fehler zu begehen, die das angestrebte Ziel gefährden.

Gerade bei der Gestaltung einer Unternehmensnachfolge durch einen Verkauf des Unternehmens bzw. aus der Sicht des Nachfolgers durch einen Kauf stellen sich einerseits Fragen der Vertragsgestaltung des Unternehmenskaufvertrages, die normalerweise ein Rechtsanwalt gestalten bzw. prüfen sollte. 

Auf der anderen Seite ergeben sich auch für den Kaufpreis wichtige Fragen der Unternehmensbewertung, die in der Regel auf der Grundlage der Bilanz durch einen Steuerberater beurteilt werden sollten. Zudem sind natürlich steuerliche Folgen eines Unternehmensverkaufs oder Unternehmenskaufs zu beurteilen.

Ein weiteres Beispiel sind Unternehmensnachfolgen innerhalb der Familie, insbesondere Gestaltungen der vorweggenommenen Erbfolge. Auch hier werden sowohl erbrechtliche wie auch steuerrechtliche Fragen aufgeworfen.

Was ist bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters zu beachten?

Zur Beauftragung eines Rechtsanwalts oder eines Steuerberaters sollten Sie sich in der Regel zunächst telefonisch, per E-Mail oder auf anderem Wege an die Kanzlei wenden, um einen Termin zu vereinbaren. Dabei sollten Sie gleich Ihr Anliegen kurz darstellen, um eine Vorbereitung des Beraters auf den Termin und damit eine für Sie hilfreiche Beratung zu ermöglichen.

Spätestens in dem ersten Gespräch sollte im Fall einer Beauftragung der gewünschte Inhalt der Beratung und damit der Umfang der Beratungstätigkeit klar definiert werden. Auf dieser Grundlage sollte auch das Honorar des Beraters besprochen werden.

In den meisten Fällen wird entweder ein Honorar pro Stunde vereinbart und später nach dem angefallenen Zeitaufwand abgerechnet oder es wird ein Pauschalhonorar für die gesamte Tätigkeit vereinbart. Gegebenenfalls wird der Berater einen Vorschuss verlangen, da es leider nicht selten ist, dass bei einer später gestellten Rechnung keine Zahlung erfolgt.

Sowohl für Rechtsanwälte als auch für Steuerberater gibt es rechtliche Vorschriften über die Honorare (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bzw. Steuerberatervergütungsverordnung). Die Gestaltung des Honorars ist also nicht vollständig frei. 

Oftmals ist z. B. für Fälle der Erstellung des Jahresabschlusses oder für ein Klageverfahren vor dem Finanzgericht die Abrechnung nach sogenannten Gegenstands- oder Streitwerten vorgesehen.

Dabei orientiert sich die Vergütung an dem Betrag, um den es geht. Das ist beim Jahresabschluss z. B. ein Mittelwert aus der Bilanzsumme und dem Jahresumsatz und beim Klageverfahren z. B. der Betrag, um den die im Steuerbescheid festgesetzte Steuer gemindert werden soll.

Dabei gilt jeweils: Je höher der Wert, desto höher das Honorar nach den Vergütungsvorschriften.

Insbesondere bei einem Klageverfahren sollte übrigens vorher geprüft werden, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Zudem muss – unabhängig von der Frage der Versicherung – das Finanzamt sowohl die Gerichtskosten als auch Ihre Anwaltskosten bezahlen, wenn die Klage erfolgreich ist.

Grundlage einer solchen Beauftragung sollte immer sein, dass Sie ein Vertrauensverhältnis zu dem Rechtsanwalt oder Steuerberater aufbauen können. Wenn dies nicht gegeben ist, kann in den seltensten Fällen eine für beide Seiten zufriedenstellende Beratung erfolgen.

Hören Sie dabei ruhig auf Ihr Bauchgefühl. Das ist dabei oft ein guter Ratgeber. Achten Sie darauf, ob der Berater Ihnen verständlich erklären kann, wo das rechtliche Problem liegt und was seine Empfehlung ist. Umgekehrt sollten Sie versuchen, klar zum Ausdruck zu bringen, welche Frage Sie gerne beantwortet haben möchten bzw. welches Ziel Sie erreichen möchten.

Wichtig dabei ist natürlich auch: Vielleicht können nicht alle Fragen so beantwortet werden, wie es für Sie am angenehmsten ist bzw. es kann nicht jedes Ziel erreicht werden.

Ein Berater, der Ihnen auch den unangenehmen Teil der Wahrheit sagt, ist besser als derjenige, der Ihnen nicht die ganze Wahrheit sagt.

Zusammenfassung

Je nach Situation bieten sich verschiedene Berater – Steuerberater, Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Steuerrecht – an, Ihnen in steuerrechtlichen Angelegenheiten zu helfen.

In besonderen Situationen, die sowohl rechtliche als auch steuerliche Fragen betreffen, wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt und Steuerberater.

Mein Angebot

Ich bin Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (Fernuni Hagen). Wenden Sie sich gerne an mich, so dass ich Ihnen ein individuelles Beratungsangebot machen kann.

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