Steuern sparen beim Vererben – 10 Tipps vom Steuerberater und Fachanwalt

  • 3 Minuten Lesezeit

Bei vielen Erbschaften gehört auch das Finanzamt zu den Nutznießern – sei es, weil die Freibeträge nicht ausreichen, ein Testament falsch formuliert wurde oder die notwendigen Schritte zur Steuervermeidung zu Lebzeiten schlicht versäumt wurden.

In nachfolgenden Beitrag gebe ich Ihnen 10 Tipps, wie man Erbschaftsteuer reduzieren oder auch ganz vermeiden kann. Ausführliche Informationen zur Erbschaftsteuer finden Sie auch auf unserer Kanzlei-Website: https://www.rosepartner.de/erbschaftssteuer.html

Für eine Beratung stehe ich Ihnen mit einem großen Team erfahrener Steuerberatern und Fachanwälten für Erbrecht und Steuerrecht bundesweit zur Verfügung.

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1. Steuerfalle Berliner Testament

Das Berliner Ehegattentestament ist der Dauerbrenner bei den letztwilligen Verfügungen in Deutschland. Dabei wird meist übersehen, dass durch die gegenseitige Einsetzung der Eheleute zu Alleinerben im ersten Erbfall die Freibeträge der Kinder verschenkt werden. Und wenn die Kinder dann im zweiten Erbfall zum Zuge kommen, reichen die Freibeträge häufig nicht aus. Daher ist es aus steuerlicher Sicht geboten, die Kinder im ersten Erbfall zumindest durch ein (flexibles) Vermächtnis zu bedenken, soweit dadurch die Versorgung und Handlungsfreiheit des überlebenden Ehegatten nicht beeinträchtigt wird.

Mehr zum Berliner Testament: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/erbrecht-nachfolge/berliner-testament.html

2. Frühzeitig Vermögen übertragen

Wer rechtzeitig zu Lebzeiten durch Schenkungen die hohen Freibeträge naher Angehöriger ausnutzt, kann auch große Vermögen steuerfrei auf die nächste Generation übertragen. Die persönlichen Freibeträge stehen alle 10 Jahre zur Verfügung.

3. Nießbrauchsvorbehalt nutzen

Die Übertragung von Vermögen – insbesondere Immobilien – unter einem Nießbrauchsvorbehalt, wirkt sich sowohl bei Schenkungen als auch bei Erbschaften für den Erwerber steuermindernd aus und bietet darüber hinaus auch die Möglichkeit der wirtschaftlichen Absicherung anderer Personen.

Mehr zum Nießbrauch: https://www.rosepartner.de/niessbrauch-niessbrauchsrecht.html

4. Zuwendungen auch an Enkel

Gerade bei größeren Vermögen sollte man auch an die Enkel denken und beim Vererben deren Freibeträge nutzen. Das funktioniert besonders gut, wenn das Vermögen in einem sogenannten Familienpool gebündelt ist und Anteile übertragen werden. Das funktioniert bei guter Gestaltung auch bei minderjährigen Enkeln.

5. Eltern schenken doppelt

Gelegentlich wird übersehen, dass Kinder von jedem Elternteil 400.000 Euro steuerfrei erben bzw. als Schenkung erhalten können. Das spielt vor allem für die vorweggenommene Erbfolge eine wichtige Rolle und spart so Erbschaftsteuer beim Erbfall.

6. Gleichmäßige Verteilung von Vermögen

Die Nutzung von Freibeträgen durch Zuwendungen beider Elternteile funktioniert natürlich nur, wenn das Vermögen nicht ganz überwiegend beim Vater oder der Mutter liegt. Für eine gleichmäßige Vermögensverteilung können Ehegatten unter anderem mit einer Güterstandsschaukel oder auch mit der steuerfreien Übertragung des Familienheims sorgen.

7. Kettenschenkung

Werden Vermögenswerte zunächst durch eine Schenkung an den Ehegatten übertragen, damit dieser unter Ausnutzung der Freibeträge die Assets später weiter an die gemeinsamen Kindern verschenkt, spricht man von einer Kettenschenkung. Hier ist eine sorgfältige Gestaltung geboten, damit die Transaktionen vom Finanzamt wie gewünscht anerkannt werden.

Mehr zur Kettenschenkung: https://www.rosepartner.de/kettenschenkung.html

8. Risiko der Steuerbelastung steigt

Sie sollten sich übrigens nicht darauf verlassen, dass sich die steuerlichen Risiken bis zu Ihrem Ableben verringern oder gar ganz verschwinden. Es ist vielmehr zu befürchten, dass sich die Belastung durch die Erbschaftssteuer in Zukunft eher vergrößert.

9. Es ist nie zu spät zum Steuern sparen

Daher sollten Sie rechtzeitig handeln. Und selbst wenn Ihre Lebenserwartung vielleicht keine langfristige Steuerstrategie mehr zulässt, so können auch sehr kurzfristig wirksam Gestaltungen wie zum Beispiel ein Eingriff in die testamentarische Erbfolge großes Sparpotential bei der Erbschaftssteuer haben.

10. Familienfrieden sichern

Denken Sie bei allen Gestaltungen nicht nur an das Finanzamt, sondern auch an den Familienfrieden. Jede steuerliche Optimierung muss unbedingt auf ihre rechtlichen, wirtschaftlichen und familiär-emotionalen Auswirkungen geprüft und entsprechend umgesetzt werden – daher arbeiten wir bei ROSE & PARTNER in Nachfolge-Teams mit Fachanwälten für Steuerrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Familienrecht.


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