Bei der Commerzbank Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern? Aktuelle News

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Mit dem sog. Vorfälligkeitsjoker besteht eine ausgezeichnete Möglichkeit eine Vorfälligkeitsentschädigung (VfE) zu vermeiden bzw. den bereits gezahlten "Vorfälligkeitszins" zurück zu fordern, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart. 18 Jahre Berufserfahrung mit eigener Fachanwaltskanzlei.

Für Bankkunden besteht auch die Möglichkeit die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nach der Höhe zu beanstanden, weil diese fehlerhaft oder auf Basis veralteter Daten erfolgt ist.

Hier hat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser vor allem bei der Commerzbank fehlerhafte Berechnungen einsehen können. 

Ein Überprüfung kann hier schon zu Ersparnissen von über 20.000,- € führen.

Denn aufgrund der stark gestiegenen Zinsen, die den Anspruch der Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung stark mindern, erfolgen häufig fehlerhafte bzw. nicht aktuelle Berechnungen. Denn die stark gestiegenen Zinsen führen dazu, dass der Vorfälligkeitsanspruch der Bank sich mindert – nicht selten sogar komplett entfällt.

Hier lohnt sich eine fachanwaltliche Überprüfung besonders. 

Aber auch der Widerrufsjoker lebt lebt weiterhin, sodass Bankkunden auch auf diesem Weg noch zurückgreifen können.

Auch hier zeigt sich das vor allem die Commerzbank angreifbare Formulare verwendet hat.

Die Beauftragung eines spezialisierten Fachanwaltes kann Zigtausend Euro an Ersparnis bringen, so Rechtsanwalt Eser.

Mit seiner Entscheidung (Az. C‑33/20, C‑155/20 und C‑187/20) hat der EuGH insoweit festgelegt, im welchen Umfang die Banken ihre Kreditnehmer korrekt über die Berechnung einer solchen Vorfälligkeitsentschädigung zu informieren haben.

Insoweit muss im Kreditvertrag die Methode für die Berechnung der bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens fälligen (Vorfälligkeits-)Entschädigung in einer konkreten und für einen Durchschnittsverbraucher leicht nachvollziehbaren Weise angegeben sein, sodass dieser die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung anhand der in diesem Vertrag erteilten Informationen (selbst) bestimmen kann.

Ein Großteil der Banken und Sparkassen haben aber gerade nicht anhand dieser Voraussetzung informiert, sodass die Geltendmachung einer Vorfallsentschädigung dann rechtsgrundlos erfolgt.

Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann wegen der Rechtsgrundlosigkeit noch für die Vergangenheit, 3 Jahre, von der Bank zurückverlangt werden.

Leicht entsteht eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 20.000 bis 35.000 EUR. Manchmal sogar deutlich mehr.
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 Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann also die Bank nur dann verlangen, wenn sie auch ihren Informationspflichten gegenüber den Darlehensnehmern ordnungsgemäß  nachgekommen ist.

Mittlerweile  sind eine Reihe von Gerichtsentscheidungen zugunsten der betroffenen Darlehensnehmer ergangen.
 
Fehler Nr. 1: Unzureichender Passus in Darlehensverträgen der Commerzbank
 Von besonderer Bedeutung ist ein Urteil des OLG Frankfurt vom 01.07.2020 (17 U 810/19) = NJW-RR 2020,1121, in dem das OLG einen  in Immobiliendarlehens- Verträgen der Commerzbank standardmäßig verwendeten Passus als unzureichende Information beanstandete.

Der BGH (XI ZR 320/20) bestätigte später die Entscheidung des OLG Frankfurt am 26. Juli 2021. Damit ist das Urteil des OLG Frankfurt a.M. rechtskräftig.

Hintergrund ist, dass die Commerzbank (genauso viele andere Kreditinstitute) in ihren Verträgen nicht ausreichend erklärt, wie sie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.

Da die Ansprüche verjähren, sollte schnell gehandelt werden.

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Foto(s): robert-bye-jeF-vyxytb4-unsplash

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