Bekleidungsdarlehen vom Jobcenter - Kein Verweis auf Kleiderkammern

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Für den Fall eines akuten Mangel an witterungsbeständiger Winterbekleidung gibt es für ALG II - Leistungsbezieher die Möglichkeit hierfür ein Darlehen zu erhalten, wenn deren Ersparnisse nicht für den Kauf neuer Kleidung ausreichen.

Gerner verweisen die Jobcenter die Hilfesuchenden dabei jedoch auf die vorranging in Anspruch zu nehmenden Kleiderkammern von Kirchen, dem DRK  oder Caritas, bei denen Kleidung für Bedürftige mitunter kostenlos zur Verfügung steht. 

Das Sozialgericht Berlin entschied jedoch in dem Fall meines Mandanten am 16.11.2012 dagegen und verpflichtete das Jobcenter im Eilverfahren vorläufig ein Darlehen für die Beschaffung von Winterbekleidung zu bewilligen. 

Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber den Behörden bin ich Ihnen gerne anwaltlich behilflich.


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