vorläufige Zahlungseinstellung Jobcenter

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Wenn die Jobcenter Kenntnis von Tatsachen erlangen, die dazu führen dass die Leistungen nachträglich gekürzt werden, etwa weil die Aufnahme eines Jobs nicht anzeigt wurde oder dass ein Partner in die Wohnung eingezogen ist, können die Jobcenter die bereits bewilligten Leistungen sofort vorübergehend einstellen, was dazu führt, dass betreffenden Personen sofort mittellos gestellt werden. 

Wenn keine finanziellen Reserven vorhanden sind, kann dies leicht eine existenzdrohende Situation bewirken, weil die Miete nicht mehr bezahlt werden kann oder kein Geld mehr zu Essen kaufen vorhanden ist. 

Wegen der drastischen Auswirkungen der "vorläufigen Zahlungseinstellung" sind die Hürden, um diese anzuordnen, recht hoch. Zum einen muss das Jobcenter positive Kenntnis von Umständen haben, die dazu führen, dass die Leistungen rückwirkend aufgehoben werden müssen. Bei diesem Punkt nehmen es die Ämter oftmals aber nicht so genau und ordnen bereits bei einem bloßen Verdacht, dass etwas nicht stimmt, die vorläufige Zahlungseinstellung an. Bereits dies führt zur Rechtswidrigkeit der Zahlungseinstellung. 

Zudem müssen Sie Jobcenter eine Ermessensentscheidung treffend, also abwägen, ob diese drastische Maßnahme wirklich nötig ist oder ob nicht etwa die Interessen der Leistungsempfänger höher zu gewichten sind als die Gefahr weiterhin unberechtigt Geld zu beziehen. Diese Abwägung fehlt in den Zahlungseinstellungen meistens und bietet rechtliche Angriffsmöglichkeiten. 

Rechtlich wehren kann man sich gegen die Zahlungseinstellung aber nicht mit einem Widerspruch, sondern nur mit einem gerichtlichen Eilverfahren, bei dem man beansprucht die bewilligten Leistungen vorläufig weiter ausbezahlt zu bekommen. 

Haben auch Sie mit einer vorläufigen Zahlungseinstellung zu kämpfen unterstütze ich Sie gerne. Nehmen Sie hierzu bitte unverbindlich Kontakt zu mir auf. 



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