Beleidigung....der unangenehme Tatbestand oder "da ist mir nur etwas rausgerutscht"..

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In Deutschland regelt das Strafgesetzbuch (StGB) verschiedene Formen von Beleidigungsdelikten. Relevant sind vor allem die §§ 185 bis 187 StGB. Die wichtigsten Beleidigungsdelikte werden im Folgenden erläutert:

1. einfache Beleidigung (§ 185 StGB):


   - Eine einfache Beleidigung liegt vor, wenn jemand ehrverletzende Äußerungen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise tätigt.

2. üble Nachrede (§ 186 StGB):


   - Eine üble Nachrede liegt vor, wenn jemand über eine andere Person unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet, die geeignet sind, deren Ansehen herabzusetzen.

3. Verleumdung (§ 187 StGB):

Die Verleumdung geht einen Schritt weiter als die üble Nachrede. Hier werden bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet, um den Ruf einer Person zu schädigen.

Strafrahmen und Rechtsfolgen: Für die einfache Beleidigung sieht das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. In der Regel kann die einfache Beleidigung z.B. nach Einstellung des Verfahrens auch als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einer Geldbuße geahndet werden. Verleumdung und üble Nachrede können mit Freiheitsstrafe bis zu zwei bzw. fünf Jahren bestraft werden.

Verteidigungsmöglichkeiten:.

Wenn Sie mit dem Vorwurf einer Beleidigung konfrontiert werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich zu verteidigen:

1. Rechtfertigung: Wenn die Äußerung wahr ist oder auf Tatsachen beruht, die als wahr erwiesen werden können, kann dies eine Verteidigung darstellen.

2. Schuldausschließungsgründe: Es können Umstände vorliegen, die die Schuldfähigkeit beeinflussen, z.B. Notwehr oder Notstand.

3. fehlende Ehrverletzung: Es muss nachgewiesen werden, dass die Äußerung geeignet ist, die Ehre des Betroffenen zu verletzen.

Wie kann man sich gegen Beleidigungsdelikte wehren?

Es ist wichtig, sich rechtzeitig von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um Ihre spezielle Situation zu besprechen und die besten Verteidigungsmöglichkeiten abzuwägen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und angemessen auf die Anschuldigungen zu reagieren. 

Angriff ist die beste Verteidigung oder es kann auch sinnvoll sein, sich selbst zu verteidigen, wenn Sie selbst Opfer einer Beleidigung oder Verleumdung geworden sind:

Strafanzeige: Sie können bei der Polizei Anzeige erstatten, die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob sie ein Strafverfahren einleitet.


Privatklage: Alternativ können Sie als Privatperson beim Amtsgericht eine Privatklage wegen Beleidigung oder übler Nachrede einreichen. Dies ist allerdings nur in bestimmten Fällen möglich.


Zivilrechtliche Schritte: Neben strafrechtlichen Konsequenzen können Sie auch zivilrechtliche Schritte einleiten und Schadenersatzansprüche geltend machen.


Gütliche Einigung: In manchen Fällen ist eine gütliche Einigung außergerichtlich möglich, z.B. durch eine Entschuldigung oder eine Vereinbarung über Schadenswiedergutmachung.

Es ist jedenfalls ratsam, sich bei Beleidigungsdelikten von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Ein spezialisierte Anwalt kann Sie über Ihre Rechte informieren, Ihnen bei der Entscheidung helfen, wie Sie am besten vorgehen sollen. Eine Erstberatung bei uns ist für Sie dabei kostenfrei, so dass Sie sich ohne finanzielles Risiko über Ihre Möglichkeiten informieren können.

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hoog


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