Beluga Shipping Reederei in der Krise

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Schiffsfondsanleger fürchten Verluste HCI-Capital, Oltmann-Gruppe, Elbe Emissionshaus, Ownership und Nordkontor betroffen - CLLB Rechtsanwälte empfehlen rasches Handeln

Berlin, 07.03.2011 Lange galten Schiffsfonds als steuerlich sehr günstige Geldanlage, dann kam die Wirtschaftskrise und mit ihr die Krise in der Handelsschifffahrt. Jetzt könnte es viele Anleger treffen, deren Fonds Schiffe an die Beluga Reederei verchartert haben.

In ihrer Ausgabe vom 06.03.2011 berichtet die Financial Times Deutschland, dass tausende Schiffsfondsanleger betroffen sein können. Der US-Finanzinvestor Oaktree hält 49,5 % der Beluga-Anteile und hat Banken und Emissionshäuser aufgefordert, Charterraten und Forderungen aus Darlehen zu reduzieren, da andernfalls ein Insolvenzantrag gestellt werden müsse. Nach Angaben der FTD haben Fonds von HCI-Capital, der Oltmann-Gruppe aus Leer, des Elbe Emissionshauses, der Ownership und von Nordkontor Schifffe an die Beluga verchartert. Für sie bedeutet die aktuelle Entwicklung nach Angaben der FTD vor allem Verluste, sei es als Ergebnis einer Insolvenz der Beluga oder aber in Form eines Forderungsverzichts als Sanierungsbeitrag. Ob eine Sanierung der Beluga gelingt, dürfte insbesondere auch von der Bereitschaft der Banken zu Zugeständnissen abhängen. Die Konsequenzen für die einzelnen Fonds sind  derzeit im Detail schwer abzuschätzen.

Betroffenen Anlegern rät Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich unabhängig von einem Insolvenzantrag der Beluga Reederei die Einholung rechtlicher Beratung. Sollte ein Anleger nicht rechtzeitig und nicht vollständig über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt worden sein, so kommen im Einzelfall Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen Berater in Betracht, die den Erwerb der Beteiligung empfohlen haben.

Weitere Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche, die auf eine Rückabwicklung des Erwerbs der Beteiligung gerichtet sind, könnten unter Umständen an die Berater geflossene, aber dem Anleger verschwiegene Provisionen (sogenannte Kickbacks) bilden.

Verfügt der Anleger zudem über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen derartigen Fällen die mit einer Anspruchsprüfung und -durchsetzung verbundenen Kosten erklärt Rechtsanwalt Bombosch weiter.

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch

CLLB Rechtsanwälte

Dircksenstraße 47

10178 Berlin

Fon: 030-288 789 60

Fax: 030-288 789 620

Mail: bombosch@cllb.de

Web: www.cllb.de


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