Beoconsult.de und Bestposition.de sind ungewöhnlich günstig.

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Beoconsult.de und Bestposition.de

Die beiden Unternehmen Beoconsult.de und Bestposition.de bieten Dienstleistungen im Bereich SEA an. In dem "Kooperationsvertrag" wird zugesagt, dass 150 % des vom Kunden bezahlten Geldes für die Klickkosten von Google genutzt wird. In den AGB der Unternehmen wird erläutert, wie sich diese 150 % berechnen. Die Berechnungen sind unserer Ansicht nach schlicht unsinnig.

Die Zusage dient unserer Einschätzung nach nur als irreführende Werbung i.S.d. § 5 UWG und ist wettbewerbswidrig. 

Zum Nachweis der Leistung wird häufig lediglich ein Screenshot vorgelegt. Die Kunden dieser Unternehmen können Ihre Webseite bei eigener Suche häufig nicht in den Google ads finden.

Die Vertreter von beoconsult.de und bestposition.de sind hinsichtlich der Akquise sehr gut ausgebildet. Sie wissen potenzielle Kunden von der Qualität der Leistungen zu überzeugen. Auffällig für uns ist immer wieder, wie häufig Kunden einen großen Vorschuss zahlen, ohne überhaupt zu wissen, mit wem sie es zu tun haben.  

Es passiert auch immer wieder, dass Kunden den Vertrag kündigen und sie anschließend eine Rechnung erhalten mit dem Hinweis, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten worden sei.

Eine Anfechtung des Vertrages oder eine fristlose Kündigung kommen in vielen Fällen in Frage. Eine Zahlungsklage von Beoconsult.de oder Bestposition.de gegen Kunden kennen wir nicht, obwohl wir viele Kunden bzw. ehemalige Kunden gegen Bestposition.de und Beoconsult.de vertreten haben.

Sollten Sie Probleme mit den oben genannten Unternehmen haben, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir haben viel Erfahrung bzgl. dieser Firmen über die letzten Jahre gesammelt.

Foto(s): beoconsult

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