Deutsche Marke, Unionsmarke oder beide Marken gleichzeitig anmelden?

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Ist eine parallele Anmeldung einer deutsche Marke und einer identischen Unionsmarke sinnvoll?

Deutsche Marken gelten ausschließlich in Deutschland. Unionsmarken gelten in sämtlichen Mitgliedländern der EU.

Viele Mandanten fragen uns, ob wir die Anmeldung einer deutschen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder die Anmeldung einer Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) empfehlen. Es kann sinnvoll sein, Ihre Marke gleichzeitig beim DPMA und EUIPO anzumelden.

Deutsche Marke – Anmeldung beim DPMA

Sollten Sie Ihre Marke in absehbarer Zukunft ausschließlich in Deutschland nutzen wollen, ist die Antwort in den meisten Fällen eindeutig. Die Anmeldung beim DPMA ist die bessere Wahl. Das Verfahren in Deutschland geht in der Regel schneller und die Anmeldegebühren sind deutlich niedriger als beim EUIPO, nämlich 290 €. Eine Markeneintragung schon vier Wochen nach der Anmeldung ist nicht selten.      

Das dreimonatige Widerspruchsverfahren beginnt erst nach der Markeneintragung. Jeder Inhaber einer älteren deutschen Marke oder Unionsmarke kann Widerspruch einlegen mit dem Argument, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen Ihrer neuen Marke und der älteren Marke besteht. Gegen die Eintragung einer Marke „UFO“, die für Bekleidungsstücke" eingetragen ist, könnte z.B. mit einer Marke „Cherry", die für "Olivenöl" eingetragen ist, Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch hätte keine Aussicht auf Erfolg, wäre aber zulässig. Ein Widerspruchsverfahren dauert mindestens ein  Jahr. Das Widerspruchsverfahren hindert Sie aber nicht darin, Ihre Marke zu benutzen und zu verhindern, dass andere Marktteilnehmer Ihre Marke benutzen.

Unionsmarke – Anmeldung beim EUIPO

Wenn Sie Ihre Marke in Deutschland und anderen EU Ländern benutzen wollen, ist die Unionsmarke in den meisten Fällen die richtige Entscheidung, denn die Unionsmarke gilt in der gesamten EU. Das Anmeldeverfahren dauert bei der Unionsmarke in der Regel länger und die Gebühren des EUIPO sind wesentlich höher. Nach Anmeldung und Prüfung der Anmeldung wird die Anmeldung veröffentlicht. 

Die dreimonatige Widerspruchsfrist beginnt mit der Veröffentlichung der Markenanmeldung. Die Marke kann erst nach Ablauf der drei Monate oder im Fall eines Widerspruchs nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens eingetragen werden. Ein Widerspruch, auch wenn er vollkommen aussichtslos ist, kann die Eintragung der Marke um Jahre verzögern. Sie können Ihre Unionsmarke erst nach der Eintragung, also nach der Widerspruchsfrist bzw. nach Abschluss des Widerspruchsverfahren, verteidigen. Bis zur Eintragung Ihrer Marke darf jeder Marktteilnehmer Ihre Marke benutzen, ohne dass Sie etwas dagegen unternehmen können.

Deutsche Marke und Unionsmarke - Parallelanmeldung   

Wenn Sie planen eine Marke in Deutschland und in anderen EU Ländern zu nutzen, bietet sich eine Parallelanmeldung an. Sie können die deutsche Marke und die Unionsmarke gleichzeitig beim DPMA und EUIPO. 

Vorteil dabei ist, dass Ihre Marke schnell als deutsche Marke eingetragen ist und Sie die Marke zumindest schon in Deutschland voll nutzen und verteidigen können. Durch die Anmeldung der Unionsmarke erreichen Sie später den Schutz in der ganzen Union. Das mögliche Widerspruchsverfahren vor dem EUIPO verzögert nicht die volle Nutzung und Verteidigung der Marke in Deutschland. 

Ein weiterer Vorteil ist, dass für den Fall eines erfolgreichen Widerspruch beim EUIPO Ihre deutsche Marke weiterhin gilt, Ihre deutsche Marke bleibt beim DPMA eingetragen. 

Der Nachteil der Parallelanmeldung sind die Kosten. Die Gebühren beider Behörden fallen an. 


Wir beraten und vertreten Sie von der Markenrecherche über die Anmeldung bis zum Ende eines möglichen Widerspruchsverfahren. Eine Erstberatung ist kostenfrei. Mehr zum Thema Markenanmeldung finden Sie hier.      


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