Berechnung der Urlaubsabgeltung bei Mutterschutz und Elternzeit
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Worum geht es?
Das Bundesarbeitsgericht ( BAG Urt. v. 16.4.2024 – 9 AZR 165/23) hat klargestellt, wie Urlaubsansprüche bei Mutterschutz und anschließender Elternzeit berechnet werden. Der Fokus liegt auf den Rechten der Arbeitnehmerin und den Pflichten des Arbeitgebers, insbesondere bei der Kürzung von Urlaub.
Kernpunkte der Entscheidung
- Kein Verfall von Urlaub während Mutterschutz und Elternzeit:
- Urlaub, der vor dem Mutterschutz nicht genommen wurde, bleibt erhalten.
- Auch während Mutterschutz und Elternzeit entstehender Urlaub verfällt nicht.
- Kürzungsrecht des Arbeitgebers:
- Der Arbeitgeber darf den Urlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel reduzieren.
- Diese Kürzung muss jedoch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses schriftlich erklärt werden. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses ist dies nicht mehr möglich.
- Berechnung der Urlaubsabgeltung:
- Der Geldwert des Urlaubs richtet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit oder des Mutterschutzes.
- Elternzeit gilt als unverschuldete Arbeitsversäumnis und mindert daher nicht den Geldfaktor.
Der konkrete Fall
- Eine Therapeutin war von 2015 bis 2020 durch Mutterschutz und Elternzeit durchgehend abwesend.
- Ihr Arbeitgeber hatte versäumt, den Urlaub während der Elternzeit zu kürzen.
- Sie verlangte nach Ende des Arbeitsverhältnisses die Auszahlung von 146 Urlaubstagen (24.932,42 €).
- Das Gericht entschied zugunsten der Arbeitnehmerin: Der Urlaub war weder verfallen noch kürzbar, da die entsprechende Erklärung des Arbeitgebers fehlte.
Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Arbeitnehmer:
- Urlaub verfällt nicht automatisch während Mutterschutz oder Elternzeit.
- Nicht genommener Urlaub kann nach Ende des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden, sofern er nicht gekürzt wurde.
- Arbeitgeber:
- Möchten sie Urlaub kürzen, müssen sie dies rechtzeitig erklären, solange das Arbeitsverhältnis besteht.
- Versäumnisse können zu hohen Nachzahlungen führen.
Fazit
Diese Entscheidung betont die Rechte von Arbeitnehmern während Mutterschutz und Elternzeit. Arbeitgeber sollten die rechtlichen Vorgaben genau beachten, um finanzielle Risiken zu vermeiden.
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