Berechtigungsanfrage/ Abmahnung - ROBA Music Verlag wegen Musiknutzung auf Instagram

  • 1 Minuten Lesezeit

Sie habe eine Berechtigungsanfrage/Abmahnung der ROBA Music Verlag GmbH wegen einer vermeintlichen  Urheberrechtsverletzung erhalten? Jetzt richtig handeln!

Die ROBA Music Verlag GmbH geht aktuell massiv gegen Urheberrechtsverletzungen in Social Media Videos vor.

Viele Unternehmen nutzen Videos auf Instagram oder Tik Tok um Werbung zu machen. Zu Untermalung des Videos wird dem Unternehmen dann Musik vorgeschlagen oder unterlegt es selbst aktiv. Die Problematik ist, dass es sich bei der Musik um urheberechtlich geschützte Werke handelt. Insoweit bedarf es einer Berechtigung.

Die ROBA Music Verlag GmBH  überprüft, ob solche Berechtigungen vorliegen. Sie hat die MATHE´ LAW FIRM (Rechtsanwalt Stephan Mathe´) mit der Verfolgung der Urheberechtsverletzungen beauftragt.

In den Schreiben wird behauptet, dass die ROBA Musik Verlag GmbH, die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Lied (z.B. Bad Love) besitzt.

Sofern eine Abmahnung ausgesprochen wird, werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie hohe Schadenersatzforderungen geltend gemacht.

So wird angeführt, dass die Lizenzgebühren nach den DMV-Erfahrungsregeln für eine europaweite kommerzielle Nutzung zwischen 2.500 EUR und 20.000 EUR pro Monat liegen. Der Betroffene wird nun mit einer Nachforderung für 14 Monate Nutzung konfrontiert.

Wir empfehlen solche Berechnungsanfragen bzw. Abmahnungen sehr ernst zu nehmen. Es drohen teure Gerichtsverfahren.

Unsere Empfehlung:

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Einen auf das Urheber und Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen

Gerne sind wir für Sie da. Unsere Kanzlei ist unter anderem auf das Urheber- und Medienrecht spezialisiert.

Rufen Sie uns einfach an unter 0421- 56638780 oder senden Sie uns die Berechtigungsanfrage oder Abmahnung an kanzlei@dr-schenk.net

Wir vertreten deutschlandweit!




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