Berechtigungsanfrage der BSA | The Software Alliance und FPS Rechtsanwälte

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Erneut erreichten uns Berechtigungsanfragen der BSA The Software Alliance und der Microsoft Corp. Versendet wurde die Berechtigungsanfrage von der Kanzlei FPS. Eine Berechtigungsanfrage kann die Vorstufe zu einer Abmahnung sein und sollte weder ohne anwaltliche Hilfe beantwortet werden noch in irgendeiner Form ignoriert werden. Wir kennen diese Fälle und haben bereits mehrfach über diese Berechtigungsanfragen und Abmahnungen berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-vom-softwareherstellerverband-bsa-the-software-alliance-und-fps-rechtsanwaelten_146208.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-kanzlei-fps-fuer-die-autodesk-inc_146106.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/softwareherstellerverband-bsa-the-software-alliance-schreiben-von-fps-rechtsanwaelte/

Vorab: Profitieren Sie von unserer Erfahrung als Fachanwälte für Urheberrecht und Medienrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz und nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt. Hierzu können Sie uns das Schreiben der Softwareherstellerverband BSA | The Software Alliance und/oder Microsoft sowie FPS Rechtanwälte einfach per E-Mail oder Fax übersenden, wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Was ist zu tun bei Abmahnung der BSA | The Software Alliance und FPS Rechtsanwälte

Zögern Sie nicht und nutzen Sie die kostenlose Beratung durch einen Fachanwalt für Urheberrecht und/oder IT-Recht. Wir bieten Ihnen eine kostenlose erste Beratung per E-Mail oder am Telefon. Wenn es bereits ein Strafverfahren oder ein Softwareaudit gab, sollte das weitere Vorgehen sowohl die strafrechtlichen als auch die urheberrechtlichen Aspekte berücksichtigen. 

Keinesfalls sollte vorschnell Auskunft erteilt werden. Vorschnelle Angaben gegenüber FPS können nicht mehr rückgängig gemacht werden. Da Urheberrechtsverletzungen durch fehlende Lizenzen und Nutzungsrechte Straftaten darstellen, ist aus unserer Sicht eine Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte zwingend. Abgemahnte oder Empfänger einer Berechtigungsanfrage sollten zudem unsere Verhaltenstipps beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten.
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite.
  • Keine vorschnelle Auskunft 
  • Vorsicht bei gebrauchter Software, die nicht nach den EuGH-Vorgaben entspricht. 
  • Unterlassungserklärungen und/oder Nachlizenzierungen nicht ohne Prüfung Fachanwalt kontaktieren – wer ist der richtige Fachanwalt für Ihren Fall? Finden Sie die notwendigen Infos hier.

Dr. Wallscheid & Drouven – Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und IT-Recht aus Münster

Wir sind auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert und bieten betroffenen Unternehmen eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Urheberecht oder IT-Recht. https://www.anwalt.de/wallscheid-drouven-rechtsanwaelte/anwaelte

Als Fachkanzlei beraten wir Sie in Münster und bundesweit. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung per E-Mail oder Fax. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Weitere Infos zu dem Thema Abmahnung finden Sie unter: 

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/ und https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-urheberrechtsverletzung/.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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