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Berechtigungsanfrage der Firma Bihlmayer Media

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Unsere Kanzlei wurde zuletzt häufiger bzgl. Berechtigungsanfragen der Firma Bihlmayer Media aus München kontaktiert bzw. beauftragt.


Bei der Bihlmayer Media handelt es sich um die Firma des Herrn Michael Bihlmayer, ein laut eigenen Aussagen international tätiger Berufsfotograf.


Dieser vertreibt u. a. über seine Website www.bihlmayer-media.com seine Fotografien.


Die Bihlmayer Media habe festgestellt, dass die angeschriebene Person die Werke von Herrn Bihlmayer ohne eine gültige Lizenz nutzt. Hierbei wird zunächst klargestellt, dass Herr Bihlmayer der alleinige Urheber der streitgegenständlichen Fotografie ist. Etwaige Sicherungen der rechtswidrigen Handlungen wurden bereits vorgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Verwendung der Bilder eine Lizenz oder eine Genehmigung für jede Art der Veröffentlichung notwendig sei. Eine solche Erteilung ist nur durch den Rechteinhaber möglich. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass es nicht ausreicht, das streitgegenständliche Bild schlichtweg von seiner Website zu löschen.


Die angeschriebene Person wird in der Folge unter Fristsetzung aufgefordert, einen nachvollziehbaren Nachweis über eine gültige Lizenzierung vorzulegen. Sofern dies nicht gelinge, wird darauf hingewiesen, dass ein Nutzungshonorar gemäß der Preisliste auf der Website der Bihlmayer Media berechnet würde.


Es wird um eine umgehende Kontaktaufnahme gebeten, um eine außergerichtliche Lösung zu erarbeiten. Sollte auf die Berechtigungsanfrage der Bihlmayer Media keine Reaktion erfolgen, behält diese sich vor, ohne weiteren Kontakt Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz in vollem Umfang rechtlich durchzusetzen.


Sollten auch Sie eine Berechtigungsanfrage erhalten haben, bieten sich stets Möglichkeiten, sofern diese zutrifft, zu reagieren. In jedem Fall sollte vor einer etwaigen Reaktion sämtliche Möglichkeiten mit einem spezialisierten Anwalt besprochen werden.


Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die Bihlmayer Media in der Folge durchaus mit urheberrechtlichen Abmahnungen durch eine Kanzlei vorgeht, wobei die Kosten sich dadurch naturgemäß stark erhöhen.


Wir sind für unsere Mandanten deutschlandweit sowohl im Bereich von Berechtigungsanfragen als auch urheberrechtlichen Abmahnungen ständig tätig.


Gerne können Sie uns die erhaltene Berechtigungsanfrage per E-Mail mit einer Rückrufbitte unter ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Nummer 02307/17062 telefonisch erreichen.


Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.


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