Urheberrechtliche Abmahnung der Bihlmayer Media

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Die Kanzlei wurde zur Vertretung in einer urheberrechtlichen Abmahnung durch Bihlmayer Media, vertreten durch Lieb Rechtsanwälte, wegen illegaler Nutzung einer Grafik im Social Media Auftritt eines Klienten beauftragt. Es werden Unterlassung, Beseitigung der Rechtsverletzung, Schadenersatz basierend auf MFM-Tabellen inklusive eines 100%igen Aufschlags für fehlende Urhebernennung und Kosten der Rechtsverfolgung gefordert. Ein Auskunftsanspruch bezüglich der Nutzungsdauer der Grafik wird ebenfalls erhoben. Die Summe der Forderungen wird unter Setzung einer Frist als Vergleichsbetrag vorgeschlagen. Die Kanzlei rät Betroffenen dringend, vor der Abgabe von Erklärungen oder Zahlungen fachanwaltlichen Rat einzuholen und bietet ihre Dienste für urheberrechtliche Fälle deutschlandweit an, inklusive einer kostenlosen Erstberatung.

Unsere Kanzlei wurde kürzlich aufgrund einer urheberrechtlichen Abmahnung der Bihlmayer Media, die Firma des Herrn Michael Bihlmayer, aus München beauftragt.


Dieser wird hierbei durch die Kanzlei Lieb Rechtsanwälte aus Erlangen vertreten.


Herr Bihlmayer ist ein selbständiger Fotograf und Illustrator, welcher seine Werke über seine eigene Website vertreibt. Dieser sei u. a. auch Urheber des streitgegenständlichen Fotos der Abmahnung.


Hintergrund der Abmahnung ist, dass festgestellt wurde, dass die streitgegenständliche Grafik rechtwidrig oder ohne etwaige gültige Lizenzen auf dem Social Media Auftritt der angeschriebenen Person öffentlich zugänglich gemacht wurde. Zudem ließe sich kein Hinweis auf die Urheberschaft auffinden. Solche Handlungen seien nicht genehmigt worden. Ein voriges Angebot auf den Erwerb einer Lizenz wurde nicht angenommen. Auch wurde keine etwaige Unterlassungserklärung abgegeben.


Aufgrund dessen werden in der Folge mehrere Ansprüche geltend gemacht:


Zunächst wird Unterlassung und Beseitigung der Rechtsverletzung gemäß § 97 Abs.1 UrhG gefordert. Neben der Forderung der Löschung soll die angeschriebene Person daher eine die Wiederholungsgefahr ausräumende Unterlassungserklärung unter Fristsetzung abgeben. Eine vorbereitete Unterlassungserklärung ist der Abmahnung bereits beigefügt.


Zudem wird der Ersatz des entstandenen Schadens gefordert. Im vorliegenden Fall wird im Rahmen der Lizenzanalogie aufgrund der Honorartabellen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM-Tabellen) eine Lizenzberechnung vorgenommen. Diese MFM-Tabellen werden hierbei analog herangezogen. Auf den grundsätzlich errechneten Betrag wird sodann nochmals ein 100 %iger Aufschlag mangels Urhebernennung vorgenommen.


Ebenfalls wird der Ersatz der Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht. Hierbei wird ein Streitwert von 7.000,00 € für den Unterlassungsanspruch angesetzt. Der sich ergebene Gesamtbetrag wird im Rahmen eines herabgesetzten Vergleichsbetrages unter Fristsetzung von der angeschriebenen Person gefordert. Zusätzlich wird ein Auskunftsanspruch über Art und Umfang der Verletzung, d. h. insbesondere Informationen über den Nutzungszeitraum der streitgegenständlichen Grafik, geltend gemacht.


Sollten sämtliche Ansprüche unbeantwortet bleiben, wird die Kanzlei Herrn Bihlmayer die gerichtliche Geltendmachung sämtlicher Ansprüche empfehlen.


Sollten auch Sie eine solche urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, ist vor Abgabe etwaiger Unterlassungserklärungen oder Zahlungen unbedingt die Beratung mit einem Fachanwalt anzuraten. Aus Erfahrung wissen wir, dass sich die meisten Mandanten nicht über die umfangreichen Pflichten vor Abgabe einer Unterlassungserklärung bewusst sind. So muss jedoch auch stets im Einzelfall geprüft werden, ob die geltend gemachten Vorwürfe auch zutreffen und die Abmahnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.


Selbst im Fall des Zutreffens bietet es sich jedoch an, mit der Gegenseite eine außergerichtliche vergleichsweise Lösung zu erarbeiten.


Wir vertreten unsere Mandantschaft deutschlandweit in verschiedensten urheberrechtlichen Abmahnungskonstellationen.


Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung mit eine Rückrufbitte per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Nummer 02307/17062 telefonisch erreichen.


Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.



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