Berformance Group: Razzia! Schlimme Details! Anwaltsinfo

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Zur Berformance Group, Schweiz, über die Anleger Gelder angelegt haben, kommen weiterhin schlimme Details ans Tageslicht,  worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen, die bereits diverse Betroffene, die über die Berformance Group/Suxxess One Geld angelegt hatten, vertreten, denn die Anleger könnten Opfer eines Betrugsskandals mit möglicherweise 109 Millionen Franken Schaden sein, wie sich inzwischen heraus stellt.

Für Anleger der Berformance Group, die teilweise Produkte der Suxxess One GmbH vermittelte, war die letzte Woche eine schwarze Woche, denn so kam es Medienberichten zufolge zu Razzien in mehreren europäischen Ländern, wobei mehr als 280 Beamte im Einsatz gewesen sein sollen und Medienberichten zufolge (z.B. "Blick", www.blick.ch vom 14.06.2024) mehrere Personen verhaftet worden sein sollen, so auch der Chef Christian L. verhaftet worden sein soll. Der Vorwurf ist der, dass die Gruppe Medienberichten zufolge Anleger um 109 Millionen Franken betrogen haben soll, indem sie Schein-Anlageprodukte in Kryptowährungen angeboten  haben soll.

Bis zum Beweis des Gegenteils gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte hinweisen.

Dabei gab es schon länger erhebliche Zweifel an dem Anlagemodell:

So sollte zwar die Berformance AG nach eigenen Angaben eine Vertriebsgesellschaft, für die Produkte anderer Gesellschaften , so auch der Suxxess One GmbH – sein.

Ein Kapitalanlagemodell der Suxxess One GmbH bestand zum Beispiel darin, dass der Verbraucher von der Suxxess One GmbH KryptoGeräte pachten und der Verbraucher diese an einen Unterpächter weiterverpachten sollte und dann in Höhe der Differenz zwischen seinen Ausgaben für die Pacht und Nebenkosten der Geräte und seinen Einnahmen aus der Unterverpachtung der Geräte einen Überschuss erzielen können sollte.

Geworben worden soll hier von der Berformance AG und der Suxxess One GmbH teilweise mit einem "sicheren passiven Einkommen", wie diverse Anleger berichten.

Die angegebene Rendite von bis zu 300 % in wenigen Jahren weckte aber schon damals Zweifel an der Seriosität des Anlagemodells, auch wenn Risiken teilweise mit der Novität des Anlagemodells zu zerstreuen versucht wurden.

Auch berichten Anleger davon, dass zwar angegeben wurde, dass die Kryptogeräte teilweise in Norwegen stehen sollten, der genaue Standort aber nicht mitgeteilt worden sei, was ebenfalls Zweifel an der Existenz der Kryptogeräte sähte. 

Auch berichteten Anleger und Mandanten von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB von schon seit einigen Monaten ausbleibenden Auszahlungen, die auch mit unterschiedlichen -teils fadenscheinigen Argumenten wie z.B. mit angeblichen Umstellungen im System oder einer angeblichen Umstellung auf jährliche Zahlungsweise zu zerstreuen versucht wurden.

Auch der Warnhinweis der Finanzaufsicht BaFin vom 20.12.2023, in dem die Finanzaufsichtsbehörde BaFin den Hinweis veröffentlichte, dass Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese Vermögensanlagen in Form von kombinierten Pacht- und Unterpachtverträgen über Kryptoautomaten und Mining-Hardware, auch unter der Bezeichnung „Konzept More“ der Suxxess One GmbH und Block4you s.r.o. durch die Gesellschaften selbst, als auch durch die Berformance Group AG in Deutschland ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich angeboten werden, weckte bereits erste Zweifel an der Seriosität der Anlage.

Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten aufgrund der aktuellen Vorkommnisse rund um die Berformance Group/Suxxess One GmbH umgehend eine spezialisierte Anwaltskanzlei mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragen, es könnte Eile geboten sein.

Es sollte nach Ansicht von Dr. Späth & Partner umgehend im jeweiligen Einzelfall geprüft werden

- ob fristlose Kündigungen ausgesprochen werden sollten

-ob eventuelle weitere Zahlungen der Anlegerin/des Anlegers gestoppt oder ausbleibende Zahlungen der Gesellschaft gefordert werden sollten 

- ob im Rahmen der sog. "Rückgewinnungshilfe" auf eventuell sicher gestellte Vermögenswerte zugegriffen werden kann, wobei eine umgehende Kontaktaufnahme mit den Behörden wie Staatsanwaltschaft oder der BaFin sinnvoll sein sollte um zu prüfen, ob z.B. das sog. Prioritätsprinzip beachtet werden muss

- ob außergerichtlich oder gerichtlich , z.B. im Rahmen einer sog. "Sammelklage" gegen die Verantwortlichen vorgegangen werden sollte 

Betroffene Anleger der Berformance Group/Suxxess One GmbH können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und bereits betroffene Anleger der Berformance Group/Suxxess One GmbH vertreten.



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