Berformance/Suxxess One: Haftung! Anwaltsinfo
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Für Anleger der Berformance Group/Suxxess One/Block, die befürchten müssen, Opfer eines Betrugsskandals mit möglicherweise ca. 109 Millionen Franken Schaden zu sein -bis zum Beweis des Gegenteils gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung- ist die Situation nach den Razzien und Verhaftungen, die bereits Mitte Juni erfolgten, immer noch undurchsichtig, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen.
Inzwischen "dämmert" aber immer mehr Anlegern, dass aber mit schnellen Aus- oder Rückzahlungen offensichtlich nicht zu rechnen ist. Auch bei der Staatsanwaltschaft sind inzwischen umfangreiche Ermittlungen aufgenommen worden, die aber auch noch Zeit in Anspruch nehmen könnten.
Die Suxxess One GmbH mit Sitz in Dornbirn, Österreich sowie die Block4you s.r.o mit Sitz in Prag, Tschechien, boten Anlegern dabei kombinierte Pacht- und Unterpachtverträge für Krypto-Automaten und Mining-Hardware an.
Die Berformance Group AG, ansässig in der Schweiz, trat dabei eigenen Angaben zufolge teilweise als Vertriebsgesellschaft für verschiedene Anlageprodukte auf, z.B. der Suxxess One GmH.
Umso wichtiger ist es daher für Anleger inzwischen nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB, die bereits zahlreiche Betroffene vertreten, sich über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen Gedanken zu machen.
D.h., entweder zu versuchen, im Wege der Rückgewinnungshilfe auf eventuell von der Staatsanwaltschaft sicher gestellte Gelder zuzugreifen.
Oder aber, diverse Haftungsgegner auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.
Bei der Inanspruchnahme der diversen Haftungsgegner auf Schadensersatz sollten Anleger immer berücksichtigen, dass das "Prioritätsprinzip" gelten könnte, das heißt, die Inanspruchnahme und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nur sinnvoll sein könnte, wenn der jeweilige Haftungsgegner noch genügend finanzielle Mittel zur Verfügung hat, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden sollte.
Von daher empfiehlt sich nach Ansicht von Dr. Späth & Partner eine zügige rechtliche Prüfung der Angelegenheit, auch hinsichtlich möglicher Haftungsgegner.
Bis zum Beweis des Gegenteils gilbt selbstverständlich die Unschuldsvermutung, aber es gab schon länger Zweifel an dem Anlagemodell, weshalb Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner umgehend ihre Rechte prüfen sollten, um ihre Rechte zeitnah verfolgen zu können,.
Diverse Rechtsschutzversicherungen haben inzwischen Kostenschutz für von Dr. Späth & Partner vertretene Anleger erteilt.
Betroffene Anleger der Berformance Group/Suxxess One GmbH/Block4you s.r.o. können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und bereits zahlreiche betroffene Anleger der Berformance Group/Suxxess One GmbH vertreten.
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