Berlin, rund ums Arbeitsverhältnis bei Corona

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Zum Abfedern finanzieller Engpässe hat die Bundesregierung bereits einige Instrumente bereitgestellt. Ein erster Überblick soll dabei helfen, die eigene Situation besser einordnen zu können. Angekündigt ist eine unbürokratische Hilfe, beispielsweise eine Grundsicherung für Selbständige mit ergänzenden Anspruchsgrundlagen zum ALG II. Die nähere Vorgehensweise ist über die Seite der Senatsverwaltung Berlin erreichbar.

Das meistgenutzte Mittel ist das erweiterte Kurzabeitergeld, welches vom Arbeitgeber beantragt werden kann, soweit mehr als 10 Prozent Kurzarbeit bei mehr als 10 Prozent der Mitarbeiter eingeführt wird. Dabei wird bei Arbeitnehmern ohne Unterhaltsverpflichtung ein Betrag von 60 Prozent des Lohnausfalls und ein Betrag von 67 Prozent für Arbeitnehmer mit Unterhaltsverpflichtung ausgezahlt. 

Weitere Informationen und Antragsformulare gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit. Für die Gestaltung der Betriebsvereinbarungen oder notwendiger individueller Vereinbarungen zur Kurzarbeit in Ergänzung des Arbeitsvertrages helfen wir gerne.

Weitere finanzielle Unterstützungen werden über die Bundesländer organisiert. Für Berlin gibt es eine sehr gut zusammengefasste Informationsseite der Senatsverwaltung. https://www.berlin.de/sen/web/corona/

Dort wird bedingt durch die unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen zwischen Unternehmen und Selbständigen ein jeweils übersichtlicher Leitfaden zur Verfügung gestellt. 

Ferner sind für Berliner Unternehmer an vielen Stellen, wie beispielsweiser der IHK, Telefonhotlines eingerichtet worden. Auch diese sind auf der Seite der Senatsverwaltung übersichtlich dargestellt und leicht zu finden.

Bleiben Sie gesund!


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