Berliner Sparkasse – Immobiliendarlehensverträge noch bis zum 21. Juni widerrufen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Noch eine Woche lang den attraktiven Ausstieg sichern!

Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht Widerruf noch heute möglich

Seit dem 1. November 2002 besteht für Kreditinstitute wie die Berliner Sparkasse die Pflicht, Kunden bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrags umfassend und eindeutig über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Als Maßstab sollte den Banken bei der Erstellung der Belehrungstexte ein Muster, die Anlage II zur sogenannten BGB-Informations-Verordnung dienen.

Zahlreiche Kreditinstitute verstießen bei der Erstellung ihrer Belehrungen aber gegen die gesetzlichen Vorgaben und erstellten Belehrungen, die teils stark von den Vorgaben abweichen. Gerichte bestätigten diese Auffassung häufig, die Belehrungstexte entsprächen den Vorgaben des Gesetzes hinsichtlich Deutlichkeit und Verständlichkeit nicht. Auch der Bundesgerichtshof schloss sich als höchstes deutsches Gericht bereits mehrfach den Urteilen unterer Instanzen an und erklärte Widerrufsbelehrungen für ungültig.

Für Darlehensnehmer kann das äußerst attraktiv sein, denn: Ist eine Widerrufsbelehrung ungültig, hat die Frist zum Widerruf des Vertrags nie zu laufen begonnen. Darlehensnehmer können ihre Verträge damit noch heute widerrufen ohne eine teure Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Hier sind nach einem erfolgreichen Widerruf tausende Euro an Zinsersparnis drin!

Widerruf muss innerhalb der nächsten 5 Tage erklärt werden – neue Rechtslage!

Eine Anfang dieses Jahres verabschiedete Gesetzesänderung sorgt jedoch für ein jähes Ende des bisher zeitlich unbegrenzt auszuübenden Widerrufsrechts. Zum 21. Juni erlischt das Widerrufsrecht zu den meisten Verträgen. Hintergrund der Änderung der Rechtslage ist offenbar eine intensive Einflussnahme von Bankenverbänden auf die Politik. Für Kreditinstitute war bisher unabsehbar, wie viele Widerrufe noch auf sie zukommen würden, was mit erheblicher finanzieller Unsicherheit verbunden war. Die Politik kassiert daraufhin das „ewige“ Widerrufsrecht und greift faktisch ganz grundlegend in Verbraucherrechte ein.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auch bei der Berliner Sparkasse – umgehend widerrufen!

Auch die Berliner Sparkasse hat jahrelang fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ausgegeben. Darlehensnehmer sollten uns umgehend konsultieren und die Widerrufbarkeit ihrer Verträge klären. Im Folgenden stellen wir einige typische Fehler der Belehrungen dar.

Berliner Sparkasse informiert nicht eindeutig über Beginn der gesetzlichen Widerrufsfrist

In den Formularen der Berliner Sparkasse heißt es zum Beginn der Widerrufsfrist: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Der Satz legt dem Leser nahe, dass der Beginn der Widerrufsfrist noch von anderen Faktoren als dem bloßen Erhalt der Belehrung abhängig ist bzw. sein kann. Nähere Angaben zu weiteren Voraussetzungen finden sich jedoch nicht und es wird auch nicht klargestellt, ob diese tatsächlich erforderlich sind. Die Belehrung bleibt damit an dieser Stelle sehr ungenau. Der Beginn der Frist lässt sich der Formulierung nicht eindeutig entnehmen, damit ist die Vereinbarkeit der Belehrung mit den gesetzlichen Vorgaben äußerst fraglich.

Keine Angaben zur 30-tägigen Rückgewährfrist!

Nach einem Widerruf entsteht ein sogenanntes Rückgewährschuldverhältnis, innerhalb dessen sich die Parteien gegenseitig alle erhaltenen Zahlungen zurückzugewähren haben. Zur Erfüllung dieser Pflicht besteht eine gesetzliche Frist von 30 Tagen. Die Berliner Sparkasse weist in ihrer Belehrung aber gar nicht auf die Frist hin. Vom Gesetzgeber wird aber eine umfassende Information gefordert, daher ist die Gültigkeit der Belehrung hier zweifelhaft.

Fazit – Chancen durch Fehler Ihrer Bank

Als Darlehensnehmer erwachsen Ihnen zahlreiche Chancen durch die Fehler Ihres Kreditinstituts: Sie können Ihren Vertrag ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ablösen und zu aktuellen Konditionen umschulden! Legen Sie Ihre Unterlagen jetzt unseren Experten vor!

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Widerruf Ihres Darlehens bei der Berliner Sparkasse fristgerecht durch unsere Experten

Darlehensnehmern der Berliner Sparkasse empfehlen wir eine umgehende Konsultation unserer im Bereich des Kredit-und Kapitalmarktrechts erfahrenen Experten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir der ideale Partner für Ihren fristgerechten Widerruf. Kontaktieren Sie uns umgehend!

Wir bieten auch eine kostenlose und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Unterlagen an.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet
5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag herauskommen

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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