Berufsunfähigkeit bei psychischen Beschwerden

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Immer öfter begründen psychische Erkrankungen Berufsunfähigkeit. Der Nachweis der Berufsunfähigkeit fällt in der Praxis oft schwerer als bei körperlichen Beschwerden.

Da es in der psychotherapeutischen Diagnostik keine Methode gibt, Störungen von Befinden und Erleben durch bestimmte Messergebnisse zu objektivieren, ist die Beurteilung der Berufsunfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung oft schwierig.

Der Gesundheitszustand des Versicherten kann in der Regel nur unter Berücksichtigung von Vorbefunden der behandelnden Ärzte beurteilt werden. Dabei hat ein Sachverständiger eine völlig andere Funktion als ein behandelnder Arzt. Der Gutachter darf nicht alles, was sich aus früheren Dokumentationen ergibt, als richtig/zutreffend unterstellen. Seine Aufgabe besteht darin, die Patientenakte auf Richtigkeit oder zumindest Plausibilität zu überprüfen. Dies führt nicht selten dazu, dass Versicherer die Diagnosen der behandelnden Ärzte in Frage stellen und die Leistungen ablehnen.

Nach unserer Erfahrung halten die Entscheidungen von Versicherern der rechtlichen Überprüfung in der Regel nicht stand.

Depression/depressive Episode

Einen Großteil der psychischen Erkrankungen machen Depressionen aus. Es handelt sich um eine Erkrankung, die oft zur Berufsunfähigkeit führt. Das Spektrum dieser Klassifikation reicht von der leichten depressiven Episode bis hin zu den bipolaren affektiven Störungen. Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist entscheiden, ob dem Versicherten die Ausübung seiner früheren beruflichen Tätigkeit zumutbar ist oder nicht.

Burnout-Syndrom

Das Ausgebranntsein bezeichnet einen besonderen Fall berufsbezogener und/oder familiärer chronischer Erschöpfung. Es gilt als Syndrom und nicht als eigenständige Krankheit. Auch hier geht es im Kern darum, ob dem Versicherten Ausübung seines Berufs aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen, die im Einzelnen dargelegt werden müssen, zumutbar ist oder nicht.

Längere Arbeitsunfähigkeit/Fingierte Berufsunfähigkeit

Die Erkrankung an sich begründet keine Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeit wird immer im Zusammenhang mit den im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungsbedingungen und beruflichen Tätigkeit beurteilt. Die meisten Bedingungen regeln jedoch, dass bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit unter anderem auch dann vorliegt, wenn die versicherte Person mindestens sechs Monate außerstande war, ihren Beruf oder eine Verweisungstätigkeit noch zu mindestens 50 Prozenten auszuüben. Dies ist in der Regel bei  der länger als 6 Monaten dauernden Arbeitsunfähigkeit anzunehmen.

Bei Ablehnung Beratung sinnvoll

Rain Kleyman, Fachanwältin für Versicherungsrecht hat gegenüber zahlreichen Versicherer die Ansprüche aus Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen durchgesetzt.

Hat Ihre Versicherung die Leistungen abgelehnt, bitten wir eine Prüfung ihrer Ansprüche durch qualifizierte Fachanwälte für Versicherungsrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt kostenfrei und unverbindlich. Auf ihren Wunsch übernehmen wir die Abwicklung der Angelegenheit mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Rechtsanwältin Yulia Kleyman

Fachanwältin für Versicherungsrecht

https://www.saleo-recht.de/lp-versicherungsrecht


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