Berufsunfähigkeit: Protektor zahlt 80.000 € trotz schwieriger medizinischer Beweislage

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Mit unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie über ein Verfahren informieren, in welchem unser Mandant Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber der Protektor geltend gemacht hat.

Der Versicherungsnehmer war aufgrund einer Augenerkrankung berufsunfähig geworden und hatte dementsprechend einen Leistungsantrag gestellt. Der Versicherer hatte hierzu medizinische Auskünfte eingeholt und sich darauf berufen, dass die Erkrankung nicht so schlimm sei, dass die Berufsunfähigkeit schon zu mindestens 50 % besteht.

Bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von unter 50 % bestand nach diesem Vertrag Leistungsfreiheit des Versicherers. Die Protektor hat sich dann darauf berufen und die Leistung vollständig abgelehnt.

Da unser Mandant die eigene Erkrankung und die damit verbundenen Einschränkungen selbstverständlich am besten kennt, hat er sich hiervon nicht abschrecken lassen. Wir haben die Ansprüche dann bei dem zuständigen Landgericht Stuttgart eingeklagt.

Das Gericht hatte zwei Sachverständigengutachten zur Aufklärung der medizinischen Fragen eingeholt. Ein Gutachten hatte eine Einschränkung von mindestens 50 % bestätigt, ein anderes Gutachten sprach eher dagegen. Vor diesem Hintergrund hätte das Gericht nunmehr ein weiteres Gutachten einholen müssen.

Unser Mandant hat jedoch ein großes Interesse daran, die zeitliche Verzögerung durch die Einholung eines dritten Sachverständigengutachtens und das Risiko, dass eventuell noch ein Berufungsverfahren durchgeführt werden muss, zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund haben wir einen Vergleich für unseren Mandanten ausgehandelt, wonach die Protektor 80.000 € zahlen musste und der Versicherungsvertrag insgesamt aufgehoben wurde. Die Kosten des Rechtsstreits wurden durch das Gericht hälftig geteilt.

Dieser Rechtsstreit zeigt, dass der Versicherungsnehmer auch bei schwierigen medizinischen Fragen nicht von vornherein auf verlorenem Posten steht. Die Fragen sind nämlich für beide Seiten, also auch für den Versicherer, zuweilen schwer zu beantworten. Dann bietet es sich letztlich an, sich sinnvoll zu einigen.

Zuweilen ist es aber dafür nötig, dem Versicherer zu zeigen, dass man nicht bereit ist aufzugeben, sondern den Anspruch auch gerichtlich zu verfolgen.

Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, dann schauen Sie sich bitte die weiteren Teile unseres Videopodcasts an oder informieren Sie sich direkt bei uns.


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