Berufsunfähigkeit: Wie Sie die Versicherung richtig verklagen

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Mit dem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie weiter darüber informieren, wie Sie Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrente gerichtlich durchsetzen.

Falls bei Ihnen die Berufsunfähigkeit eingetreten ist und der Berufsunfähigkeitsversicherer Ihnen eine Leistungsablehnung erteilt hat, ist es oftmals erforderlich, Klage gegen den Versicherer einzureichen.

Zunächst sollte aber versucht werden, den Versicherer davon zu überzeugen, dass er von der Leistungsablehnung Abstand nimmt.

Das deshalb, weil ein gerichtliches Verfahren üblicherweise mindestens eine Verfahrensdauer von zwei Jahren oder mehr mit sich bringt.

Darüber hinaus sind solche Verfahren für den Kläger mit erheblichen Kosten in Höhe von oftmals 15.000 € bis 20.000 € verbunden, was jedenfalls dann zu berücksichtigen ist, wenn keine Rechtsschutzversicherung für diesen Fall besteht.

Häufig erfolgt die Ablehnung deshalb, weil der Versicherer die krankheitsbedingte Berufsunfähigkeit nicht akzeptieren will.

Es kann sein, dass der Versicherer selbst ein medizinisches Gutachten zur Frage der Berufsunfähigkeit eingeholt hat oder die Ablehnung sogar ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens durch den Versicherer erfolgt.

In beiden Fällen kann es hilfreich sein, nunmehr selbst ein medizinisches Gutachten einzuholen um auch auf dieser Grundlage gegenüber dem Versicherer zu argumentieren.

Wenn dies alles nicht zum Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit führt bleibt nur die Klageeinreichung.

Die Klage kann in Versicherungssachen am Wohnort des Versicherungsnehmers oder am Sitz des Versicherers eingereicht werden.

Es handelt sich also regelmäßig um zwei verschiedene Landgerichte, die in Betracht kommen.

Die Handhabung von Berufsunfähigkeitsprozessen unterscheidet sich bei den einzelnen Landgerichten zuweilen ganz erheblich.

Es gibt Landgerichte, bei welchen Klageverfahren gut und zügig durchgeführt werden, es gibt aber auch Landgerichte, bei welchen man als Versicherungsnehmer besser keine Klage einreichen sollte.

Rechtsanwälte mit großer Praxiserfahrung in diesem Bereich, insbesondere Fachanwälte für Versicherungsrecht, wissen in der Regel, welches Gericht im Einzelfall vorzuziehen ist.

Vor der Klageeinreichung sollte zudem ein Wochenplan erarbeitet werden.

Die Vorlage eines Wochenplans ist in derartigen Prozessen zwingend und das Kernstück des Berufsunfähigkeitsprozesses.

Hierzu haben wir bereits gesonderte Videos veröffentlicht, auf welche ich hier gerne verweisen möchte.

Darüber hinaus ist es häufig in Berufsunfähigkeitsprozessen erforderlich, Zeugen dazu anzuhören, welche Tätigkeiten im Rahmen der Berufsausübung regelmäßig angefallen sind.

Dieses ist die Grundlage dafür, dass ein medizinischer Sachverständiger schließlich ein Gutachten zu der Frage erstellen kann, ob genau diese Tätigkeit durch diesen Kläger nicht mehr ausgeübt werden kann und bejahendenfalls in welchem Umfang.

Zwischen dem letzten Tag der Berufsausübung und der Zeugenvernehmung in einem Berufsunfähigkeitsprozess können viele Monate oder auch Jahre liegen.

Zuweilen ist es dann schwierig, an die Namen und Anschriften dieser Zeugen zu gelangen.

Die Namen und Anschriften der etwaigen Zeugen sollten also möglichst bald festgestellt und gesichert werden, damit diese für eine etwaige Zeugenvernehmung zur Verfügung stehen.

Ich selbst vertrete Mandanten in diesen Angelegenheiten im gesamten Bundesgebiet und auch bei Gerichten.

Wir berechnen im Übrigen keinerlei Kosten für eine Erstberatung.

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Foto(s): Frank Vormbaum

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