Berufsunfähigkeitsversicherung – Rücktritt/Anfechtung durch den Versicherer

  • 1 Minuten Lesezeit

Sie wollen Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung geltend machen? Dann teilen Sie dies Ihrer Versicherung mit und Sie werden ein umfangreiches Antragsformular erhalten. 30 Seiten und mehr sind keine Seltenheit.

Achtung: Bei Beantwortung der darin enthaltenen Fragen drohen diverse Fallstricke. Insoweit kann es sich empfehlen, schon vor Absendung des Formulars anwaltlichen Rat zu suchen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite und der Antrag kann vom Versicherer zeitnah geprüft werden, ohne dass sich das Prüfungsverfahren durch unnötige Rückfragen in die Länge zieht. Und für einen möglichen Rechtsstreit mit der Versicherung sind Sie bestens gewappnet.

Hat der Versicherer Ihren Antrag erhalten, prüft er – sofern der Vertrag nicht älter als 10 Jahre ist – als allererstes, ob Sie bei Ihrem Antrag auf Abschluss der Versicherung Obliegenheiten verletzt haben. Im Fokus stehen dabei die umfänglichen Gesundheitsfragen. Möglicherweise haben Sie die Angabe einer Erkrankung bzw. ärztlichen Behandlung vergessen oder Ihr Arzt hat – häufig aus abrechnungstechnischen Gründen – in die Patientenkartei Krankheiten aufgenommen, von denen Sie keine Kenntnis hatten.

Dies kann dazu führen, dass Sie aus Sicht des Versicherers Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt haben mit der Folge des Rücktritts vom Vertrag bzw. der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Hiergegen können Sie sich natürlich zur Wehr setzen – und dies häufig mit guten Erfolgsaussichten. Denn der Versicherer trägt die Beweislast für die Obliegenheitsverletzung; zudem hat er vielfältige Formalien zu beachten, was in der Praxis häufig nur unzureichend geschieht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Markus Jacob

Beiträge zum Thema