Berufsunfähigkeitsversicherung, wie lange darf die Prüfung dauern?

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Teils überlange Prüfungszeiten bei Berufsunfähigkeitsversicherungen


Seit vielen Jahren bin ich nun als spezialisierter Anwalt im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung tätig. Immer wieder haben wir Fälle, bei der die Berufsunfähigkeitsversicherung über Monate hinweg nicht entscheidet. Auch Hinweise darauf, dass sich der Mandant in einer wirtschaftlich sehr schwierigen Notlage befindet und auf die Leistungen angewiesen ist, führen nicht zu einem Ergebnis.


Darf die Berufsunfähigkeitsversicherung unendlich lange prüfen?


Die klare Antwort hierauf ist „Nein“. Wann Leistungen aus einem Versicherungsvertrag fällig sind ist grundsätzlich in § 14 des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt. Darin steht, dass Geldleistungen dann fällig sind, wenn die Versicherung die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung notwendigen Erhebungen abgeschlossen hat.


Die Versicherungen verstehen diesen Paragrafen teilweise so, dass die Leistungen eben dann fällig sind, wenn sie mit ihren Prüfungen irgendwann fertig sind.


Heißt das die Versicherung darf so lange prüfen, wie sie möchte?


Auch hier ein klares „Nein“. Tatsächlich ist es aber so, dass die Gerichte die Voraussetzungen des § 14 VVG dann als erfüllt ansehen, wenn der Versicherung alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Gerade in Bezug auf die Berufsunfähigkeitsversicherung hat dies auch das Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 11 U 137/17 – Urteil vom 17.04.2019 so entschieden.


Wie schnell muss die Berufsunfähigkeitsversicherung dann über einen Antrag entscheiden?


Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird man der Versicherung noch maximal einen Zeitraum von 6 Wochen für die Prüfung zu billigen müssen (Prölss/Martin/Armbrüster, 31. Aufl. 2021, VVG § 14 Rn. 9 mit weiteren Nachweisen).


Es ist daher absolut unzulässig, wenn teilweise über Monate nichts passiert. Wenn die Versicherung ergänzende Unterlagen anfordert, muss sie spätestens 6 Wochen nach Eingang der Unterlagen entscheiden.


Was tun, wenn die Versicherung über Monate nicht entscheidet und sich auch nach Anrufen nichts tut?


In diesem Fall macht es Sinn einen spezialisierten Anwalt zu beauftragen. Die Kanzlei Steinbock & Partner ist mit 16 Anwälten eine gut aufgestellte Kanzlei. Ich bin als Leiter der Abteilung Versicherungsrecht seit Jahren spezialisiert im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen tätig. Als Experte auf meinen Gebieten werde ich regelmäßig von den Medien (z.B. Münchner Abendzeitung, RTL, Bayerischer Rundfunk, teilweise auch Bildzeitung), zu Rate gezogen.


Erfahren sie näheres unter https://www.steinbock-partner.de/versicherungsrecht/berufsunfaehigkeitsversicherung-zahlt-nicht/, rufen Sie uns unter 0931 22222 an, schreiben Sie uns eine Email unter info@steinbock-partner.de oder nutzen Sie gleich unsere digitale Mandatsannahme https://dima.steinbock-partner.de/berufsunfaehigkeitsversicherung zur Vereinbarung eines kostenlosen Erstgesprächs zum Thema private Berufsunfähigkeitsversicherung




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