Berufsverbot wegen strafrechtlicher Verurteilung – Nebenfolgen bei Strafprozessen

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Die Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe, selbst wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, stellt an sich schon eine äußerst einschneidende Sanktion dar. Nicht zu vernachlässigen sind jedoch auch die strafrechtlichen Nebenfolgen einer solchen Verurteilung, insbesondere die Gefahr der Anordnung eines Berufsverbots.

Was ist ein Berufsverbot?

Das Gericht kann ein Berufsverbot gemäß § 70 StGB grundsätzlich wegen jeder Straftat anordnen, sofern diese unter Missbrauch des Berufs oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten begangen wird. Dies liegt nicht nur bei Geschäftsführern einer GmbH, die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen in strafbarer Weise verletzen, nahe, sondern kann potenziell jeden einzelnen Beruf und jedes einzelne Gewerbe betreffen.

Welche Folgen hat ein Berufsverbot?

Bejaht das Gericht die oben beschriebenen Voraussetzungen, so kann es dem Täter die Ausübung seines Berufs oder Gewerbes für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren – in Ausnahmefällen auch dauerhaft – verbieten, wenn es davon ausgeht, dass die Gefahr besteht, dass der Täter ansonsten weitere erhebliche Straftaten begehen wird.

Wann muss ich mit einem Berufsverbot rechnen?

Bei der Entscheidung für oder gegen ein Berufsverbot handelt es sich um eine sogenannte Ermessensentscheidung des Gerichts, die auf einer zukunftsgerichteten Prognose beruht. Das Gericht ist keineswegs gezwungen, bei der Verurteilung wegen einer Straftat mit Berufs- oder Gewerbebezug zugleich ein Berufsverbot anzuordnen. Trifft es diese Entscheidung dennoch, so kann hiergegen kaum noch erfolgreich vorgegangen werden. In der Folge steht nicht selten die berufliche Existenz des Täters auf dem Spiel.

Was kann ich gegen ein drohendes Berufsverbot tun?

Um die schwerwiegenden Folgen, die mit der Anordnung eines Berufsverbots einhergehen, möglichst zu vermeiden, ist es von enormer Bedeutung, rechtzeitig – idealerweise bereits im Ermittlungsverfahren – einen Rechtsanwalt für Strafrecht mit der Verteidigung Ihrer Interessen zu beauftragen. Sollte im weiteren Verlauf Anklage erhoben und eine Hauptverhandlung anberaumt werden, kann dieser Sie dabei unterstützen, dem Gericht diejenigen Tatsachen an die Hand zu geben, die ihm eine positive Prognose in ihrem Sinne ermöglichen. Hierzu sollten Sie frühestmöglich einen Gesprächstermin vereinbaren, um eine optimale Verteidigung zu gewährleisten.

Falls Ihnen eine Verurteilung droht und Sie sich Sorgen um mögliche Nebenfolgen machen, nehmen Sie gerne telefonisch Kontakt mit unserer Kanzlei auf, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.


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