Bescheid über das endgültige Nichtbestehen einer Prüfung - was jetzt zu tun ist

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Egal, wie es dazu gekommen ist: Einen Bescheid der Hochschule über das endgültige Nichtbestehen einer Prüfung in den Händen zu halten, ist in den meisten Fällen schockierend. Was Sie jetzt tun sollten, um sich das Recht zu bewahren, doch noch ihr Studium fortführen zu können, habe ich für Sie einmal zusammengefasst: 

1. Lassen Sie sich frühzeitig rechtlich beraten

Der Schock sitzt oftmals tief und viele Studierende brauchen verständlicherweise erstmal etwas Zeit, um diesen zu verarbeiten. Ich kann Ihnen aber nur raten, so früh wie möglich mit der Rechtsberatung der ASTA an Ihrer Universität oder einer Anwältin/einem Anwalt Kontakt auf, um sich über eventuelle rechtliche Schritte oder alternative Vorgehensweisen zu informieren, denn die rechtlichen Folgen eines Bescheides über das endgültige Nichtbestehen sind gravierend: Ein Nichtbestehensbescheid führt in der Regel zu einer Zwangsexmatrikulation. Der Studiengang kann dann oftmals auch nicht mehr an einer anderen Universität oder Hochschule fortgesetzt werden.

2. Verpassen Sie nicht die Widerspruchsfrist

Die Widerspruchsfrist sollten Sie auf keinen Fall verpassen, denn dann wäre der Bescheid über das Nichtbestehen rechtskräftig. Schauen Sie am Ende des Bescheides in die Rechtsbehelfbelehrung - dort ist die Frist zum Widerspruch oder zur Klage angegeben.geführt. Sollte es Ihnen doch passiert sein, dass Sie die Widerspruchsfrist verpasst haben, dann prüfe ich gerne für Sie, ob in Ihrem Fall ein Wiedereinsetzungsantrag Erfolg haben könnte.

3. Macht eine Prüfungsanfechtung Sinn?

Entscheidend für die mögliche Fortführung Ihres Studiums ist dann, ob Gründe für eine Prüfungsanfechtung vorliegen. Diese Gründe können sich auf Bewertungsfehler Ihrer Arbeit oder auch auf Verfahrensfehler beziehen. Solte im Rahmen eines Widerspruchs oder einer Klage festgestellt werden, dass Ihre Prüfung nicht richtig bewertet wurde oder aber Verfahrensfehler vorliegen, so können Sie ihr Studium fortsetzen.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei mir. Sie erreichen mich unter der Telefonnummer 0176-32010127 oder aber per Email unter info@klein-rechtsanwaeltin.de


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