Besonderer Schutz von Kinderbildern

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In einem Dokumentarfilm über Menschen, die ohne Vater aufgewachsen sind, wurden Kinderfotos wiedergegeben. Diese Wiedergabe erfolgte jedoch ohne Einverständnis und ist daher unzulässig.

Zwar erkennt das Gericht auch die Notwendigkeit in einer authentischen Dokumentation vor Allem emotionale Situationen mit Hilfe von Bildern darzustellen, da beim Zuschauer durch eine bloß berichtende Darstellung keineswegs der gleiche Effekt erzielt werden kann, wie er mit Bildern erzielt wird. Trotzdem überwiegt in konkretem Fall das Persönlichkeitsrecht gegenüber der Kunstfreiheit. Dabei ist auch der besondere Schutz von Minderjährigen zu berücksichtigen. Zum einen wird nämlich nicht nur die Einwilligung des Kindes verlangt, sondern zudem auch die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Des Weiteren gebietet das besondere Schutzbedürfnis von Minderjährigen sie grundsätzlich vor einer öffentlichen Betrachtung zu schützen. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2010 - Az. I-20 U 152/09)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer

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