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Bessere Entsorgung von Elektroschrott

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Bis spätestens Februar 2014 sollen europaweit schärfere Vorschriften für die Entsorgung von Elektrogeräten gelten. Knappe Ressourcen sollen besser genutzt und illegale Ausfuhren eingedämmt werden.

Eine jetzt in Kraft getretene neue EU-Richtlinie soll die bislang geltenden europäischen Regeln zur Entsorgung von Elektroschrott langfristig nachhaltig verbessern. Bis spätestens Februar 2014 müssen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Regeln an die Anforderungen der neuen Richtlinie angepasst haben. Aus Elektroschrott kann man wichtige Rohstoffe zur Wiederverwertung entnehmen, zum Beispiel Gold, Silber und Kupfer. Diese wertvollen Materialien sollen systematisch zurückgenommen und recycelt werden.

Worum geht es?

Derzeit wird lediglich etwa ein Drittel des anfallenden Elektroschrotts gesammelt. Die Rücknahmequoten alter Elektro- und Elektronikgeräte soll nachhaltig verbessert werden. Die einzelnen Mitgliedstaaten haben zeitlich gestaffelt genau berechnete Zielquoten bei der Rücknahme von Elektroschrott zu erfüllen. Schrittweise sollen so bis spätestens 2020 in der EU rund 85 Prozent aller Elektro- und Elektronikaltgeräte recycelt werden.

Wie erfolgt die Rücknahme?

Verbraucher sollen die Möglichkeit haben, in größeren Einzelhandelsläden kleinere Mengen von Elektroschrott zurückgeben zu können. So sieht es jedenfalls die Richtlinie vor. Ausnahmen davon soll es nur geben, wenn in den Mitgliedstaaten bestehende Sammelsysteme mindestens ebenso effektiv für die Rücknahme eingesetzt werden können.

Welche Verschärfungen greifen?

Ein weiteres Problem bei der Elektroschrottentsorgung sind illegale Ausfuhren. Denn oft wird Elektroschrott bei der Ausfuhr als Gebrauchtware deklariert, sodass die Abfallbehandlungsvorschriften der EU umgangen werden können. Dem soll nun mit einer Beweislastumkehr ein Riegel vorgeschoben werden. Künftig müssen die Ausführer prüfen, ob Geräte noch funktionieren und das entsprechend mit Dokumenten nachweisen, wenn es sich bei der Sendung möglicherweise um eine illegale Ausfuhr handeln kann.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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