Bestattungsvorsorge – Die eigene Beisetzung planen

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Nach dem Tod eines nahen Angehörigen kommen auf die Hinterbliebenen zusätzlich zur Trauerbewältigung jede Menge Aufgaben zu. Hierzu gehören auch die Ausrichtung und Finanzierung der Bestattung.

Wenn Sie Ihre Angehörigen vorsorglich entlasten möchten, können Sie dies tun, indem Sie ihnen durch eine Bestattungsvorsorge die eigene Beisetzung im Vorhinein selbst organisieren. Dadurch können Sie sicherstellen, dass alles nach Ihren Wünschen vonstatten geht, und auch für die Finanzierung selbst Sorge tragen.


In diesem Rechtstipp erfahren Sie:


  • Was man in einer Bestattungsvorsorge bestimmen kann

  • Wie ein Vorsorgevertrag funktioniert

  • Wie eine Sterbegeldversicherung funktioniert

  • Welche Formvorgaben es für die Bestattungsvorsorge gibt


Was kann man durch eine Bestattungsvorsorge bestimmen?

Im Rahmen der staatlichen Gesetze sind Sie in der Entscheidung, was nach Ihrem Tod mit Ihren sterblichen Überresten passieren soll, vollkommen frei.

Ort und Art der Bestattung (Einäscherung, Luft- oder Seebestattung, Baum- oder Diamantbestattung etc.) deren Ablauf und Gestaltung (Aufbahrung, Trauerfeier, religiöse Zeremonien, Blumenschmuck, Leichenschmaus, etc.), sowie die Finanzierung können Sie selbst in allen Einzelheiten bestimmen, wenn Sie dies möchten.

Hierzu empfiehlt es sich, drei Medien zu benützen, um zu gewährleisten, dass Ihre Wünsche auch entsprechend ausgeführt werden können: Die Bestattungsverfügung, in der sie (wie beschrieben) Ihre Wünsche äußern, den Vorsorgevertrag, mit dem sie die Finanzierung planen, und die Sterbegeldversicherung, durch die die Kosten gedeckt werden.


Wie funktioniert ein Vorsorgevertrag?

Mit dem Vorsorgevertrag sorgen Sie für die (wirtschaftliche) Machbarkeit Ihrer in der Bestattungsverfügung geäußerten Wünsche.

Der Vorsorgevertrag wird mit dem Bestattungsinsitut geschlossen, das Ihre Beisetzung übernehmen soll, und ist über Ihren Tod hinaus bindend, also nicht durch den Bestatter oder Ihre Angehörigen aufhebbar. Inhalt des Vertrages sind die von Ihnen gemachten Bestimmungen über Ihre Beisetzung, eine Aufstellung der dadurch entstehenden Kosten, sowie ein Finanzierungsplan. Hierzu empfiehlt sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Selbst bei Vertragsschluss bereits die eigene Bestattung zu bezahlen, ist nicht ratsam.

Es empfiehlt sich, zur Aufsetzung dieses Vertrages einen Anwalt hinzu zu ziehen, um sicher zu gehen, dass alles Ihren Wünschen gemäß erfolgt. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig.


Wie funktioniert eine Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbegeldversicherung funktioniert ähnlich wie eine Lebensversicherung, in die Sie ab Vertragsabschluss regelmäßig einen bestimmten Betrag einzahlen. Sie wird als Bestandteil des Vorsorgevertrages abgeschlossen. Die einzuzahlenden Beträge richten sich dabei nach den im Vorsorgevertrag aufgestellten Bestattungskosten. Der eingezahlte Gesamtbetrag wird mit Ihrem Tod Ihren Hinterbliebenen zur Deckung der Bestattungskosten ausgezahlt. Auch bei der Einrichtung der Versicherung kann ein Anwalt Ihnen helfen.



Welche Formvorgaben gibt es für die Bestattungsvorsorge?

Die einzige Formvorgabe für eine Bestattungsverfügung besteht darin, dass der Verfasser klar erkennbar und seine Wünsche verständlich und umsetzbar sein müssen. Die Verfügung muss mit Datum und Unterschrift versehen sein. Alles andere ist dem Verfasser überlassen. Auch eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.

Die Form des Vorsorgevertrages richtet sich nach den Vorgaben des Bestattungsinstitutes. Um sicher zu gehen, dass dort keine formellen Fallstricke lauern, empfiehlt es sich, zum Vertragsabschluss einen Anwalt hinzu zu ziehen.


Beachten Sie für weitere Einzelheiten zum Thema auch den Artikel auf unserer Website.


Wenn Sie eine Bestattungsvorsorge treffen wollen, oder weitere Fragen zum Thema haben, berate ich Sie gerne. Kontaktieren Sie mich einfach per E-mail, Telefon oder über das Kontaktformular!



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