Bestellungen aus dem Darknet oder Internet

  • 1 Minuten Lesezeit

Ein großer Teil des Handels mit Betäubungsmitteln, Waffen, gefälschten Kreditkarten, Falschgeld oder sonstigen illegalen Gütern findet mittlerweile über das Darknet statt. Auch im "normalen" Internet finden solche Handelsplattformen immer häufiger. 

Immer wieder werden Bestellungen abgefangen, insbesondere durch den Zoll bei Auslandsbestellungen, aber auch im Rahmen von Kontrollen durch die Post innerhalb Deutschlands. Was folgt, ist ein Ermittlungsverfahren für die Empfänger. Auch werden regelmäßig Händler hochgenommen und über die sichergestellten Datenträger gelangen die Adressen von Kunden, schlimmstenfalls sogar mit Details der Bestellungen, in die Hände von Polizei und Staatsanwaltschaft. Die dritte und seltenste Variante ist der zufällige Fund von Bestellungen über sichergestellte Handys oder PCs/Laptops, oder bei Durchsuchung eines Briefkastens. 

Grundsätzlich müssen die Ermittlungsbehörden den Beschuldigten die Bestellung der Ware nachweisen, für eine vollendete Tat auch den Erhalt der Ware. In vielen Fällen wird jedoch nur der Nachweis entweder über die Bestellung, oder aber über den Erhalt der Ware geführt werden können. Das bedeutet, dass grundsätzlich sehr gute Möglichkeiten der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen mangelnden Tatverdachts bestehen. Das ist tatsächlich sogar in der überwiegenden Zahl der Fälle möglich. 

Sollten auch Sie eine Vorladung von der Polizei, einen Strafbefehl oder eine Anklage wegen der Bestellung illegaler Waren aus dem Darknet erhalten haben, melden Sie sich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Nelkenstock

Beiträge zum Thema