Gehälter im Cannabis Club (Teil 2)

  • 2 Minuten Lesezeit

Nachdem im Dezember die Änderungsvorschläge der Ampel-Koalition zum Entwurf des Cannabisgesetzes (CanG) veröffentlicht wurden, gibt es neue Anhaltspunkte bei der Beantwortung der Frage, wer im Cannabis Club (Anbauvereinigung) Gehälter beziehen darf – und in welcher Höhe.


Was vorher noch auslegungsfähig war, wurde nun geklärt: Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Zusammenhang mit Anbau oder Ernte dürfen


  1. ausschließlich Vereinsmitglieder
  2. auf 520 €-Basis


beschäftigt werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass keine Beschäftigung von Nichtmitgliedern und auch keine uneingeschränkte (oder angemessene) Bezahlung der Personen im Anbau und der Ernte stattfinden kann.


Besonders die Beschränkung der Verdienstmöglichkeiten der Anbau- und Erntehelfer ärgert viele Gründer von Cannabisclubs – völlig zu Recht. Diese Regelung führt dazu, dass die Anbau- und Erntehelfer (die dem Mindestlohn unterliegen) nur wenige Stunden im Monat arbeiten dürfen und so eine größere Zahl an Personen in der Plantage beschäftigt ist – gerade das gilt es aber aus Hygiene- und Gesundheitsgründen zu vermeiden. Außerdem führt das dazu, dass eine faire Bezahlung der Personen in diesen verantwortungsvollen Tätigkeiten ausgeschlossen ist – jedenfalls auf direktem Wege.


Aber Vorsicht:


Diese Beschränkungen gelten nur für unmittelbar mit dem Anbau und der Ernte des Cannabis verbundene Tätigkeiten. Sie gelten ausdrücklich nicht für sonstige Arbeiten wie etwa Verwaltung des Vereins, Buchhaltung, Sicherheit, Reinigung, Transport, Hausmeisterdienste, Einhaltung der Dokumentationspflichten und auch nicht für Tätigkeiten, die der Vorbereitung des Anbaus dienen (etwa Arbeit im Anbaurat, Koordination der geringfügigen Beschäftigten im Anbau, Planung der Plantage oder der Sortenwahl).


Dies führt zu teils schwer verständlichen Ergebnissen. Ein Cannabis Club kann einem auswärtigen Grow-Consultant viele Tausende Euro Monatsgehalt bezahlen, der dann den vereinsangehörigen Anbau- und Ernte-Mitarbeitern sagt, welche Blätter sie schneiden und welche Pflanzen sie gießen sollen. Hier bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung irgendwann nachbessert.


Die Kanzlei Nelkenstock ist neben der Strafverteidigung besonders auf die rechtlichen Belange von Cannabis Clubs spezialisiert. Mittlerweile haben wir mehr als 40 Cannabis Clubs erfolgreich bei der Gründung unterstützt und stehen mit unserer Expertise und unseren starken Partnern aus der Cannabis-Branche bei jedem – nicht nur juristischen - Problem mit Rat und Tat zur Seite.


Solltet ihr bei der Gründung eures Cannabis Clubs, der Organisation und Planung des Anbaus und der Verwaltung oder letztlich bei der Stellung eures Antrags für den gemeinschaftlichen Cannabisanbau benötigen, könnt ihr uns gerne für ein unverbindliches, kostenloses Erstgespräch anschreiben.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Nelkenstock

Beiträge zum Thema