Betäubungsmittel im Straßenverkehr (mit Cannabis/Kokain/MdMA am Steuer erwischt?)

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Zur häufigen Schnittstelle zwischen Verkehrsstrafrecht/Betäubungsmittelstrafrecht und Verwaltungsrecht gehören Vorfälle im als Fahrer eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Typischerweise handelt es sich hierbei um Cannabis oder Kokain. 


Der typische Fall


Sie werden Fahrzeugführer angehalten und die Beamten meinen, dass dieser möglicherweise vor Fahrtantritt Betäubungsmittel konsumiert hat. Dieses schließt sie aus ihrer Fahrweise oder dem Verhalten in der Kontrolle. Sie werden gefragt, ob sie freiwillig einen Test durchführen oder einen Urinschnelltest abgeben. 


Warnung: Wirken sie nicht mit


Die Erfahrung hat gezeigt, dass hier jegliche Kooperation gefährlich ist. Verhalten Sie sich sich passiv, wirken Sie an keinen freiwilligen Test mit und tätigen Sie insbesondere keine Angaben zur Sache. Beispielsweise würde bereits die Einräumung eines einmaligen Konsums von Kokain (auch wenn dier lange vor der Fahrt stattfand) dazu führen, dass Ihre Fahrerlaubnis in Gefahr ist. Der einmalige Konsum harter Betäubungsmittel (hierunter wird mit Ausnahme von Cannabis jedes verbotene Betäubungsmittel in der Praxis gefasst) führt bereits zur Aufhebung Ihrer Eignung als Kraftfahrzeugführer, selbst wenn keinerlei Zusammenhang zum Verkehr bestand. 


Insbesondere: Keine Angaben zu Konsumgewohnheiten


Die Polizeibeamten werden im Zweifel auch nach Ihren Konsumgewohnheiten fragen. Dieses erfolgt oft unter den Hinweis darauf, dass lediglich eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG vorliegt. Diese sei nicht so gravierend wie eine Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB. Auch wenn dieser Hinweis grundsätzlich richtig ist, "vergisst" der Polizeibeamte Sie häufig darauf hinzuweisen, dass ihre Fahrerlaubnis in Gefahr ist. 


Ruhe bewahren


​​​​​Verhalten Sie sich daher absolut ruhig.  Lassen Sie sich die Vorgangsnummer geben, und gehen mit dieser zum Anwalt. Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, werden die Kosten der Beauftragung manchmal übernommen. Der Anwalt wird Akteneinsicht nehmen und mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie entwickeln, welche im besten Fall auch Nebenfolgen wie Führerscheinentzug und MPU bereits im Blick hat. 


Gerne vertrete ich Sie in allen verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten, auch mit Bezug zum Betäubungsmittelstrafrecht. 





Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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