Beteiligung an einer Schlägerei – Auch der Anheizer ist Täter

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Die Beteiligung an einer Schlägerei ist laut Paragraph 231 des Strafgesetzbuches (StGB) nicht nur eine besondere Form der Körperverletzung, sondern auch eine eigenständige Straftat. Dies betrifft nicht nur die direkt körperlich Auseinandersetzenden, sondern erweitert die Verantwortlichkeit auf jene, die durch ihr Verhalten die Situation eskalieren lassen – die sogenannten Anheizer.

Schlägerei per Definition

Eine Schlägerei zeichnet sich durch eine körperliche Auseinandersetzung aus, an der mindestens drei Personen beteiligt sind. Im Gegensatz zum Angriff, bei dem ein oder mehrere Angreifer eine weitere Person attackieren, ist bei einer Schlägerei die Rollenverteilung zwischen Täter und Opfer fließend: Alle Beteiligten können sowohl Schläge austeilen als auch empfangen.

Wer gilt als Beteiligter?

Neben den aktiv Schlagenden zählen auch diejenigen zur Gruppe der Beteiligten, die zwar nicht physisch eingreifen, jedoch durch ihr Verhalten die Auseinandersetzung fördern. Anheizer – Personen, die durch Zurufe, Beifall oder andere Mittel die Schläger unterstützen oder anstacheln – machen sich ebenfalls strafbar. Ebenso können Zaungäste, die untätig bleiben und somit potentiell Hilfeleistungen unterlassen, mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Die strafrechtliche Relevanz des Anheizens

Das Strafrecht nimmt nicht nur diejenigen in die Verantwortung, die aktiv Gewalt ausüben, sondern auch jene, die durch ihr Handeln oder auch durch Unterlassen zur Eskalation einer Situation beitragen. Ein Anheizer kann somit ebenso belangt werden wie der unmittelbare Täter, da er die Gewalttätigkeiten fördert und somit Teil der strafbaren Handlung wird.

Strafmaß

Die Strafen für die Beteiligung an einer Schlägerei reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren, insbesondere wenn die Auseinandersetzung schwere Verletzungen oder gar den Tod einer Person zur Folge hat.

Bedeutung für Beteiligte

Es ist essentiell, sich der Tragweite des eigenen Handelns bewusst zu sein. Personen, die eine Schlägerei anheizen, mögen vielleicht nicht direkt körperlich in die Auseinandersetzung involviert sein, tragen jedoch zur Eskalation bei und setzen sich somit strafrechtlichen Risiken aus.

Falls Sie sich in einer Situation wiederfinden, in der Ihre Rolle als Beteiligter an einer Schlägerei, insbesondere als Anheizer, rechtlich in Frage gestellt wird, ist professionelle Unterstützung unerlässlich. Alle Angaben die Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden machen, können in einem Verfahren gegen Sie verwendet werden. Als erfahrene Strafverteidigerin stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Verteidigungsstrategie für Sie zu entwickeln. Zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen, um sich in dieser komplexen und oft missverstandenen rechtlichen Lage beraten zu lassen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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