Betriebsänderung – Folgen der Corona-Krise

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Mit dem Beginn der Corona-Krise wird sich der Arbeitsalltag in vielen Betrieben gänzlich ändern und nichts mehr so sein wie es einmal war. Auch anstehende Betriebsänderungen werden dann zur Alltagspraxis werden. Daher sollten Sie jetzt schon darauf vorbereitet sein und erkennen, ob Sie eine Betriebsänderung ggfls. durchführen müssen.

Kommt eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG in Betracht, so hat dies folgende Konsequenzen:

  • Nach § 111 Satz 1 BetrVG hat der Betriebsrat ein umfassendes Unterrichtungsrecht in der Planungsphase, wenn
  • das Unternehmen in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer hat.
  • Im Weiteren ist der Wirtschaftsausschuss gemäß § 106 Absatz 3 BetrVG in der Planungsphase zu unterrichten.
  • Grundsätzlich hat der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht über einen Sozialplan nach § 112 Absatz 1 und 4 BetrVG, wenn dessen Voraussetzungen vorliegen.
  • Ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat ist für den Arbeitgeber ein Muss, wegen der Folgen des § 113 Absatz 3 BetrVG.

In den Folgenden Fällen liegt eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG vor, wenn

  1. Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen
  2. Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
  3. Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben,
  4. grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen,
  5. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren.

Liegt einer der vorgenannten Fälle vor, hat der Arbeitgeber den Betriebsrat unverzüglich zu unterrichten.

Ausfluss für die Betriebsänderung werden die zu erwartenden zahlreichen Kündigungen aufgrund der Corona-Krise sein, die uns in den nächsten Monaten bevorstehen.

Nutzen Sie meine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir können uns diesbezüglich gerne per Telefon oder per E-Mail austauschen. Für betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Fragen arbeite ich eng mit der RMT Rhein-Main-Tax Steuerberatungsgesellschaft mbH zusammen. Daher können Sie auch über dieses Medium beraten werden. Meine Kontaktdaten: Markus Krebs, Rödelheimer Bahnweg 23, 60489 Frankfurt am Main (Stadtteil Rödelheim). 


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