Betrug (§ 263 StGB) oder Diebstahl (§ 242 StGB) an der SB-Kasse im Supermarkt oder bei IKEA

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Anzeige wegen Warenkreditbetrug

Ob IKEA, Rewe, real oder andere Supermärkte, SB-Kassen sind heute immer mehr auf dem Vormarsch. Der Kunde kann bequem seine eigenen Waren scannen, muss nicht in der Warteschlange anstehen, muss keine Hektik an Kasse aufkommen lassen und verlässt entspannt das Geschäft. Was aber, wenn man vergessen hat, einen Artikel an der Selbstbedienungskasse zu scannen?


Welche Märkte in Deutschland nutzen Selbstbedienungskassen oder Selbstscankassen?

  • IKEA
  • Rewe
  • real
  • Famila
  • Edeka
  • Kaufland
  • Globus
  • Netto
  • Saturn in Hamburg
  • insgesamt ca. 1.000 Läden deutschlandweit


Kontrolle trotz SB-Kasse: Wie bemerkt ein Geschäft, dass ein Artikel nicht gescannt wurde?

  • Bei den meisten SB-Kassen steht immer ein Mitarbeiter in der Nähe, der auch bei Fragen zur Bedienung helfen kann. Dieser Mitarbeiter achtet natürlich auch darauf, dass keine unbezahlten Artikel mitgenommen werden
  • In den meisten Märkten sind im Bereich der SB-Kassen Kameras angebracht, so dass oftmals ein Mitarbeiter vor einem Monitor die ordnungsgemäße Bezahlung der Waren beobachtet
  • Viele SB-Kassen haben zudem noch ein Wiegeverfahren, so dass jeder gescannte Artikel gewogen wird und das Gewicht der Einkaufstasche so mit den einzeln gewogenen Waren verglichen wird.


Das vorsätzliche Nichteinscannen von Waren an der SB-Kasse ist eine Straftat

Wenn jemand an einer SB-Kasse vorsätzlich Waren nicht einscannt und den Markt verlässt, macht er sich in jedem Fall strafbar. Unter Juristen herrscht mitunter Uneinigkeit, ob es sich hierbei dann um einen Betrug oder um einen Diebstahl handelt. Hierbei kommt es darauf an, ob ein Artikel unbemerkt mitgenommen wurde, dann handelt es sich um Diebstahl oder ob das Geschäft über das ordnungsgemäße Einscannen aller Waren getäuscht wurde. Für den Betroffenen kann dies in rechtlicher Hinsicht jedoch beinahe egal sein, da die Straferwartung für beide Taten gleich hoch ist.


Welche Strafe droht bei vorsätzlichem Nichteinscannen an der Selbstbedienungskasse?

Ob man das vorsätzliche Nichteinscannen an der Selbstscankasse nun als Betrug (§ 263 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB) oder Diebstahl (§ 242 StGB) wertet, ist im Ergebnis für den Beschuldigten egal, da das Strafmaß bei allen drei Straftatbeständen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.


Ich habe vergessen, an der SB-Kasse einen Artikel zu scannen, was jetzt?

Wenn man beim Verlassen nach der SB-Kasse angehalten wird, weil man angeblich nicht alle Waren gescannt und bezahlt habe, dann klärt sich vor Ort oft schnell, ob es sich nur um ein kleines Versehen handelt, wenn etwa bei einem großen Einkauf ein kleiner Artikel vergessen wurde oder ob es sich um ein Nichteinscannen mit System handelt. Wenn Letzteres der Fall ist, dann haben Sie regelmäßig mit einer Strafanzeige zu rechnen. Die Polizei wird Ihnen dann entweder einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung zukommen lassen.


Was mache ich, wenn eine Strafanzeige wegen Betruges an der Selbstscankasse gegen mich läuft?

Hier kann anwaltlicher Rat vor schlimmen Konsequenzen schützen. Zunächst sollten Sie gegenüber der Polizei keine vorschnelle Aussage machen. Ein Strafverteidiger würde zunächst die Akten zu dem Verfahren anfordern und die Beweise sichten. Aber auch, wenn die Beweislage erdrückend ist, besteht bei Ersttätern oftmals die Möglichkeit, das Strafverfahren ohne eine Verurteilung einzustellen. Auch hier kann ein Anwalt also behilflich sein und auch bei belastender Beweislage eine Verurteilung wegen einer Straftat verhindern.


Direkter unverbindlich Kontakt zum Anwalt

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