Betrug? Abmahnung "RA" Manuel Holleis für "Universal Pictures"

  • 3 Minuten Lesezeit

Heute erreichen mich mehrere Anfragen von Mandanten hinsichtlich einer E-Mail von einem Rechtsanwalt "Manuel Holleis", der angebliche Urheberrechtsverstöße für "Universal Pictures" geltend macht.

Es handelt sich um eine erneute Welle von Online-Scam in Form betrügerischer "Abmahnungen" . Diese Mails wirken für den Laien auf den ersten Blick wie echte rechtliche Abmahnungen, sind aber tatsächlich eine Falle. Die E-Mail hat folgenden Wortlaut:

"Sehr geehrte Damen & Herren

hier zeigen wir an, dass wir die Universal Pictures International Germany GmbH,
 Herriotstraße 6-8, 60528 Frankfurt am Main, vertreten. Anwaltliche Vollmacht wird
 versichert.
 
 Durch unsere automatisierten Aufzeichnungen haben wir am XXX um XXX Uhr Urheberrechtsverletzungen identifiziert, die geschützte Werke unseres Mandanten betreffen. Diese wurden analysiert und zweifelsfrei der Internet-IP-Adresse XXXXX zugeordnet.
 
 Gemäß der aktuellen Fassung des Digital Services Act sind sämtliche deutsche Internetdienstanbieter verpflichtet, im Falle von Urheberrechtsverletzungen Informationen über den betreffenden Anschlussinhaber zur Verfügung zu stellen
 
 Die IP Adresse XXXXXX wurde zum Tatzeitpunkt durch Ihren Provider Ihrer Firma zugeordnet.
 
 Zusammenfassung der Meldung:
 
 Inhaber: XXX
 Anschlussadresse: XXXXX
 PLZ / Ort: XXXXX
 Telefon: XXXXX
 E-Mail Adresse: XXXXX
 
 Rechtsverstöße: § 97 UrhG (Schadensersatzansprüche), § 53 UrhG (Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch)
 
 Zur Vermeidung weiterer Kosten und einen kostspieligen Rechtsstreit bieten wir einen Vergleich in Höhe von 860,00 Euro zuzüglich 140,00 EUR Rechtsanwalts vergütungsgebühr an.
 
 Bitte beachten Sie, dass unser Vergleich nur bis zu, XXXXX Bestand hat und die Vergleichszahlung bis zu selbigen Datum bei uns eingegangen sein muss.

Gemäß den Bestimmungen von § 52 UrhG und § 97 UrhG sind wir vor dem Versand der Zahlungsaufforderung dazu verpflichtet, Sie zweifelsfrei als Anschlussinhaber zu identifizieren. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, die unten angegebene Website aufzurufen und den dortigen Anweisungen zu folgen

https://manuel-holleis.com
 Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werden wir ohne weitere Aufforderung Klage einreichen sowie einen Gutachter zur vollständigen Feststellung des genauen Schadens beauftragen, deren Kosten Sie zusätzlich zu tragen haben. Die Gesamtkosten für ein Verfahren, einschließlich Gutachter- und Anwaltsgebühren, belaufen sich in der Regel auf mindestens 5000€.
 
 Bitte beachten Sie, dass unser Vergleichsangebot ein freiwilliges Entgegenkommen unseres Mandaten ist und kein Rechtsanspruch besteht.
 
 Hochachtungsvoll,

Rechtsanwalt Manuel Holleis"

Worum geht es?

Empfänger solcher Schreiben erhalten angeblich im Namen der Universal Pictures International Germany GmbH eine Mitteilung, dass eine Urheberrechtsverletzung über ihre IP-Adresse festgestellt wurde. Es wird ein Vergleichsbetrag gefordert und mit hohen Prozesskosten gedroht, sollte man nicht zahlen.

Wie erkennt man den Betrug?

Es gibt mehrere auffällige Anzeichen, dass es sich bei solch einer Abmahnung um Betrug handelt:

  • Absender: Laut offiziellem Verzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer ist kein Rechtsanwalt namens "Manuel Holleis" zugelassen. Dies allein sollte schon stutzig machen.
  • Zweifelhafte Kontaktinformationen: Die in der Abmahnung angegebenen Telefon- und E-Mail-Adressen sind nicht verifizierbar.
  • Unbestimmter Vorwurf: Das beanstandete Verhalten (also welche konkrete Urheberrechtsverletzung vorgenommen wurde) ist nicht beschrieben. Eine wirksame Abmahnung muss angeben, welches geschützte Werk angeblich illegal geteilt oder heruntergeladen wurde und wie dies geschehen sein soll.
  • Unrealistische Kostendrohungen: Die Drohung mit Prozesskosten von mindestens 5000 € wirkt überzogen und dient offensichtlich der Einschüchterung.
  • Datensammlungs-Link: Es wird aufgefordert, eine Website zu besuchen und persönliche Daten einzugeben. Dies ist ein klares Zeichen, dass es den Betrügern lediglich darum geht, Daten für dubiose Zwecke zu sammeln.

Was sollten Sie tun, wenn Sie eine solche "Abmahnung" erhalten?

  • Nicht zahlen: Auf keinen Fall sollten Sie Geld überweisen oder auf andere Zahlungsaufforderungen reagieren.
  • Keine Daten eingeben: Besuchen Sie nicht den in der Abmahnung genannten Link und geben Sie keinesfalls persönliche Daten wie Ihre E-Mail-Adresse ein.
  • Wenden Sie sich an einen Anwalt: Wenn Sie unsicher sind, wie Sie reagieren sollen, wenden Sie sich an einen spezialisierten Anwalt für Urheberrecht. Eine echte Abmahnung erfordert eine ernsthafte und professionelle Reaktion.
  • Anzeige bei der Polizei: Solche betrügerischen Versuche sollten den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden. Allerdings können Sie nicht von der Polizei erwarten, dass sie Ihre individuellen Interessen vertritt. Die Polizei erfüllt öffentliche Aufgaben.

Schützen Sie sich und Ihre Daten. Unsere Mandanten, die wir laufend beraten, können sich im Rahmen unseren Beratungspaketen für Unternehmer direkt per Messenger an uns wenden und können umgehend klären lassen, wie sie mit solchen E-Mails umgehen sollen.

Dr. Michael Metzner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



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