Betrug bei der Beantragung eines Kredits und Urkundenfälschung - Womit müssen Sie rechnen?

  • 2 Minuten Lesezeit
Betrug bei der Beantragung eines Kredits und Urkundenfälschung - Womit müssen Sie rechnen?

Angenommen, Sie wollten sich selbstständig machen oder benötigen spontan Liquidät, und haben, um dafür einen Kredit bei der Bank zu bekommen, Ihre Lohnsteuerabrechnungen gefälscht.

Als Laie wissen Sie nicht genau, wie Sie die Zahlen so in die Höhe manipulieren müssen, dass die Beträge tatsächlich zueinander passen. Dies fällt früher oder später auf, und Sie finden in Ihrem Briefkasten eine Vorladung der Polizei.

Was genau man Ihnen vorwerfen kann, und welche Folgen das für Sie haben kann, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Gegen Sie wird wegen Urkundenfälschung bzw. Betrug ermittelt? 

Machen Sie keine Aussage und wenden Sie sich an einen Anwalt! Dr. Brauer Rechtsanwälte bieten ihnen jetzt eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.

Kreditbetrug nach § 265 b StGB

Kreditbetrug bedeutet, dass sich jemand unter falschen Angaben über seine Vermögensverhältnisse einen Kredit erschleicht.

Der Tatbestand des Kreditbetruges ist in § 265 b des Strafgesetzbuches verankert. Dieser greift jedoch nur, wenn es sich beim Kreditnehmer um ein Unternehmen oder einen Betrieb handelt.


Betrug nach § 263 StGB

Wenn dieselbe Tat durch Privatpersonen begangen wird, greift nicht der Vorwurf des Kreditbetruges nach § 265 b StGB, sondern der des Betruges nach § 263 StGB, für den andere Voraussetzungen und ein anderes Strafmaß gelten. § 263 StGB setzt nämlich ausdrücklich voraus, dass durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen beim Kreditnehmer ein Irrtum erregt wird, der zur Schädigung seines Vermögens führt.

Kurioserweise ist hier jedoch – im Unterschied zum Kreditbetrug nach § 265 b StGB - gleichzeitig bereits der Versuch strafbar, ohne dass der besagte Vermögensschaden schon entstanden wäre.


Urkundenfälschung nach § 267 StGB

Wenn zur Erschleichung des Kredits falsche Unterlagen vorgelegt werden, z.B. erfundene Arbeitsverträge oder gefälschte Lohnsteuerabrechnungen, liegt zusätzlich der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB vor. Dieser stellt das Manipulieren von Urkunden, das Herstellen falscher Urkunden, sowie den Gebrauch manipulierter oder falscher Urkunden unter Strafe. Auch hier ist bereits der Versuch strafbar.


Das Strafmaß für Betrug und Urkundenfälschung

Auf Urkundenfälschung stehen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. In besonders schweren Fällen, wenn Sie gewerbsmäßig, sozusagen am Fließband Unterlagen gefälscht haben, kann die Strafe höher ausfallen.

Betrug (inklusive Kreditbetrug durch Privatpersonen) wird ebenfalls mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet, wobei bei einem Vermögensverlust großen Ausmaßes, wenn der Kreditgeber durch den Betrug ruiniert wird, oder es zum Schaden einer großen Zahl von Menschen kommt, die Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahre umfassen kann. Hinzukommen können Schadensersatzklagen und (im oben genannten Szenario) der Verlust der angestrebten Selbstständigkeit.


Was soll ich tun, wenn gegen mich wegen Betruges ermittelt wird?

Zuallererst gilt: Schweigen ist Gold.

Wenn Sie sich in irgendeiner Weise zur Sache äußern, verschlechtern sich Ihre Karten damit sofort. Darum sollten Sie jede Aussage verweigern. Auch zu polizeilichen Vorladungen sind Sie nicht verpflichtet, zu erscheinen.

Stattdessen kontaktieren Sie einen im Strafrecht erfahrenen Anwalt!

Dr. Brauer Rechtsanwälte bieten zu diesem Zweck eine unverbindliche Erstberatung per WhatsApp, Mail oder Telefongespräch an, in der Sie einen ersten groben Überblick über Ihre Situation bekommen, und sich dann zu weiteren Schritten entschließen können.

Kontaktieren Sie uns!

Foto(s): lizenzfrei

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.

Beiträge zum Thema