Betrug bei der Wohnwelt Invest GmbH? Rückforderung Ihrer Investition jetzt prüfen lassen!
- 3 Minuten Lesezeit

Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum beantwortet Ihre Fragen und bietet Ihnen seine Unterstützung an.
Haben Sie über die Wohnwelt Invest GmbH (mit Anschrift in Dreieich, URL Stand 01. Mai 2025: https://wohnwelt-invest.com/investment) ein Investment getätigt? Dann sind Sie möglicherweise von einem rechtswidrigen Einlagengeschäft betroffen – mit Chancen, Ihr Geld vollständig zurückzuerhalten.
Als spezialisierter Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kläre ich Sie über Ihre Möglichkeiten auf und unterstütze Sie gezielt dabei, Ihre Investments zurückzufordern.
Inhalt
- BaFin-Warnhinweis zur Wohnwelt Invest GmbH
- Warum Sie jetzt handeln sollten
- So unterstütze ich Sie bei Ihrer Rückforderung
- FAQ: Häufige Fragen zum Thema Rückforderung von der Wohnwelt Invest GmbH
- Kontakt: Kostenfreie Ersteinschätzung
- Über unsere Kanzlei
BaFin-Warnhinweis zur Wohnwelt Invest GmbH
Am 14. März 2025 ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an, dass die Wohnwelt Invest GmbH ihr Einlagengeschäft einstellen und abwickeln muss. Sie verfügt nicht über die erforderliche Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG.
Das Unternehmen hat in erheblichem Umfang Gelder auf der Grundlage von Darlehensverträgen entgegengenommen und betreibt damit das Einlagengeschäft ohne Erlaubnis. Es ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.
Wichtig: Der BaFin-Bescheid ist bereits bestandskräftig.
Diese behördliche Anordnung macht deutlich: Ihre Investments sind rückforderbar.
Warum Sie jetzt handeln sollten
Dringlichkeit der Rückzahlung
Die BaFin zwingt Wohnwelt Invest zur vollständigen Rückzahlung. Doch oft bleiben Anleger auf wertlosen Forderungen sitzen, wenn sie nicht rechtzeitig aktiv werden. Denn wenn der Gegner der Forderung insolvent geht oder unerreichbar ist, greift Ihre Forderung möglicherweise ins Leere. Daher: Schnelles Handeln zahlt sich aus!Fristen und Verjährung
Ihr Rückzahlungsanspruch unterliegt gesetzlichen Verjährungsfristen. Auch deswegen sollten Sie schnell handeln.Rechtliche Komplexität
Der Kapitalmarkt ist hochgradig reguliert. Fehler beim Schriftverkehr oder mit Fristen können zum Verlust Ihrer Rückforderung führen.
Gerne unterstütze ich Sie im Rahmen meiner kostenfreien Ersteinschätzung!
So unterstütze ich Sie bei Ihrer Rückforderung
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht biete ich Ihnen:
Analyse Ihrer Vertragsunterlagen
Ich prüfe Darlehens- und Anlageverträge auf Mängel und verifiziere die fehlende BaFin-Erlaubnis.Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Ich formuliere Mahnschreiben, übernehme die Korrespondenz und – falls nötig – klage ich für Sie vor Gericht.Verhandlung mit Insolvenzverwaltern
Sollten Insolvenzen drohen, vertrete ich Ihre Interessen gegenüber Insolvenzverwaltern.Rund-um-Beratung
Zu allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts – von der Prospekthaftung bis zur Anlegerentschädigung.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Rückforderung von der Wohnwelt Invest GmbH
1. Sind alle Investments betroffen?
Grundsätzlich ja: Prinzipiell kann jeder Anleger, der Gelder über Darlehensverträge eingezahlt hat, seine Ansprüche geltend machen.
2. Wie lange dauert eine Rückforderung?
In der Regel 3–6 Monate, je nach Kooperationsbereitschaft der Gegenseite und Gang der Dinge. Abweichungen können allerdings je nach Einzelfall zu einer abweichenden Dauer führen.
3. Warum sollte ich gerade Ihnen bei der Rückforderung vertrauen?
Durch meine jahrelange Erfahrung und Expertise mit solchen Fällen kenne ich mich mit der Thematik bestens aus. In vergleichbaren Fällen wie z.B. Clever Business konnte ich bereits einer dreistelligen Anzahl von Anlegern helfen, Kapital zurückzuerlangen und sich gegen juristische Gegenangriffe zu wehren.
Kontakt: Kostenfreie Ersteinschätzung
Ich, Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, unterstütze Sie mit einer kostenfreien Ersteinschätzung und prüfe Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Allein eine Strafanzeige zu stellen, genügt meist nicht, um Ihr Kapital zurückzuerhalten. In vielen Fällen ist ein gezieltes juristisches Vorgehen nötig, um mögliche Ansprüche gegen die Anbieter oder deren Helfer durchzusetzen.
Ich habe bereits zahlreichen Mandanten geholfen, hohe Geldsummen von dubiosen Plattformen und Finanzdienstleistern zurückzuerlangen.
Wir gehen dabei nicht nur gegen die vermeintlichen Anbieter vor, sondern prüfen auch Ansprüche gegen Kontoinhaber und involvierte Banken. Zudem stellen wir gerne eine kostenlose Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, um mögliche Kostendeckungen abzuklären.
Über unsere Kanzlei
Unsere Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ist seit 2002, also seit über 20 Jahren, auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung geschädigter Anleger gegen unseriöse Finanzanbieter und Online-Betrüger.
Ihr Kontakt: Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA
E-Mail: kurdum@dr-spaeth.com
Telefon: +49 (0)30 / 88 70 16 17
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder auch von diesem möglicherweise betrügerischen Vorgehen betroffen sind. Gemeinsam finden wir heraus, welche Schritte sinnvoll sind, um Ihr investiertes Kapital zu schützen oder zurückzuerlangen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist die Sichtung aller relevanten Unterlagen und eine persönliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt erforderlich.
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